München, 22. September 2015. Die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft, die in der Öffentlichkeit als „Das Traumschiff“ bekannt ist, hatte im Dezember 2012 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Volumen von bis zu 60 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (ISIN DE000A1RE7V0). Der Plan ging für die Anleihegläubiger, denen ein jährlicher Zins von 6,75 % zugesagt worden war, allerdings nicht auf. Der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft gelang es nicht, ausreichend Gewinne zu erwirtschaften, sodass die Gesellschaft schließlich Insolvenz anmelden musste.
(firmenpresse) - Die MS Deutschland wurde daraufhin an einen amerikanischen Investor veräußert. Die Kaufsumme ist uns nicht bekannt, der Insolvenzverwalter sprach lediglich davon, dass der Verkaufspreis über den letzten Prognosen gelegen habe. Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 20. Mai berichtete, soll das Schiff aber für 18,5 Millionen Euro in die USA transferiert worden sein.
Da dieser Betrag aber nicht ausreichen dürfte, um den Schaden der Anleger kompensieren, versuchen die durch CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger, sich anderweitig schadlos zu halten.
CLLB Rechtsanwälte haben daher zunächst für ihre Mandanten versucht, außergerichtlich eine Einigung mit den Prospektverantwortlichen und dem Schiffsgutachter zu erzielen. Nachdem eine Einigung von diesen allerdings pauschal abgelehnt wurde, hat CLLB Rechtsanwälte für Anleger Klagen eingereicht. Grundlage der Rückabwicklungsansprüche sind mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund der nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte gegebenen Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts. Denn in dem Emissionsprospekt wird der Wert der MS Deutschland mittels eines Gutachtens auf ca. 100 Millionen US-Dollar festgelegt. Dieser Wert des Schiffes ist von zentraler Bedeutung für die Bewertung durch die Anleihegläubiger, da die MS Deutschland als Sicherheit für die Anleger dienen sollte.
„Wie nun aber der Verkauf des Schiffes gezeigt hat, liegt der Wert des Schiffes anscheinend bei 18,5 Millionen Euro. Dies, obwohl noch Ende 2013 weiterhin ein Wert i.H.v. € 100 Millionen US-Dollar publiziert wurde“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich.
In den Schadensersatzverfahren vor dem Landgericht München I versucht der Gutachter sich nun damit zu exkulpieren, dass er die MS Deutschland über einen längeren Zeitraum bewertet habe und sich die Bewertung mit USD 100.000.000,00 „konsistent“ in die Reihe der Bewertungen in den vorangegangenen Jahren einreihe. So habe er am 10.12.2001 – und somit 3,5 Jahre nach Ablieferung – das Schiff mit DM 160.000.000,00 bewertet. Dieser Wert blieb bis zur Bewertung am 30.09.2002 mit € 77.000.000,00 ungefähr gleich. Innerhalb von 3 Wochen erhöhte sich der Wert dann aber plötzlich auf € 95.000.000,00, was einer Wertsteigerung von 23,3 % gleichkäme. Durch was diese vorgebliche Wertsteigerung begründet sein soll, erklärt der Gutachter nicht. Dieser Gutacherwert blieb dann über circa 8 Jahre gleich, um dann ab 2011 auf den Ursprungswert von ca. € 77.000.000,00 zu fallen. Dies stellt dann auch den Bewertungswert zum Zeitpunkt der Emission der MS Deutschland Anleihe dar.
Der Wert der MS Deutschland entsprach somit nach der Bewertung des Gutachters dem Wert der Erstbewertung aus dem Jahr 2001 – obwohl das Schiff bereits 14 Jahre alt war und der Gutachter in seiner Bewertung von 2011 selbst erklärte, dass bei weiterer konsequenter Pflege eine angenommene Lebensdauer von maximal 25 Jahren erreicht werden könne.
Das Schiff hatte somit zum Zeitpunkt der Emission der MS Deutschland Anleihe bereits 14 von 25 Jahren (= 56 %) seines prognostizierten Lebensalters verbraucht. Erstaunlicherweise verlor das Schiff aber entgegen aller Lebenserfahrung vorgeblich nicht ansatzweise an Wert!
„Die Fehlerhaftigkeit der Bewertung ergibt sich daher nach unserer Bewertung bereits daraus, dass die MS Deutschland trotz verbleibender „Lebenserwartung“ von 11 Jahren (= 46 %) vorgeblich keinen Wertverlust zu erleiden hatte“, erklärt Rechtsanwalt Luber.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: luber(at)cllb.de Web: www.cllb.de