München, 22. September 2015. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der VW-Aktionäre gegen die Volkswagen AG wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation. Auslöser dieses Vorgehens ist die von VW eingeräumte Manipulation von Abgaswerten von Diesel-Autos in den USA für Fahrzeugtests. Die US-Umweltbehörde EPA (US Environmental Protection Agency) ermittelt in diesem Zusammenhang wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz „Clean Air Act“. Volkswagen drohen deshalb in den USA Strafzahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe.
(firmenpresse) - Aus diesem Sachverhalt können sich erhebliche Schadensersatzforderungen für geschädigte Kapitalanleger ergeben. „Denn die Volkswagen AG hat es nach jetzigem Sachstand wohl unterlassen, über die kursrelevante Tatsache der Abgasmanipulation frühzeitig zu informieren. Diese Unterlassung könnte eine Marktmanipulation durch pflichtwidriges Unterlassen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes darstellen“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich. „Aufgrund dieser möglichen Marktmanipulation ist zu befürchten, dass zahlreiche institutionelle und private Anleger erhebliche Vermögensverluste in Zusammenhang mit VW-Aktien erlitten haben, weil die Volkswagen AG es in Bezug auf die erfolgte Abgasmanipulation unterlassen hat, die Anleger rechtzeitig zu informieren, und somit unter Verstoß gegen Veröffentlichungspflichten (§ 15 WpHG) die wahre Sachlage verheimlichte“, so Rechtsanwalt Franz Braun von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Die Offenlegung der Abgasmanipulationen führte am gestrigen Montag, den 21.09.2015 dazu, dass die VW – Aktie zum Handelsende rund 18,6 % verlor!
Es besteht die Vermutung, dass die zwischen dem Beginn der möglichen Marktmanipulation und deren Eingeständnis durch den Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, Herrn Martin Winterkorn, nicht veröffentlichten Kapitalmarktinformationen zu einer Schädigung der Anleger geführt haben, sofern die Aktionäre nach Beginn der Marktmanipulation gezeichnet haben und zum jetzigen Zeitpunkt noch im Besitz dieser Aktien sind oder sie ab dem 20.09.2015 veräußert haben.
Vorwürfe gegen die Volkswagen AG wegen des Vorwurfes der Marktmanipulation werden hierbei nicht das erste Mal erhoben. Auch Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG werden nicht zum ersten Mal geltend gemacht. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte war federführend bei der „Milliarden-Klage“ im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme der Volkswagen AG durch die Porsche SE und kann sich daher Synergieeffekte bei der Ermittlung und Bewertung der nun erneut erhobenen Vorwürfe der Marktmanipulation zu Nutze machen. Rechtsanwalt Franz Braun, der dieses Verfahren für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreute, erklärt hierzu: „Die bei diesem umfangreichen Verfahren im Laufe der Jahre ermittelten Informationen sind für uns nun natürlich jetzt sehr hilfreich“.
Die Rechtsanwälte Franz Braun und Christian Luber raten daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwälte Franz Braun und Christian Luber (LL.M., M.A.), CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: luber(at)cllb.de Web: www.cllb.de