(ots) - Steuerzahler besser vor Inanspruchnahme durch
Bankenrettung geschützt
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das sogenannte Abwicklungsmechanismusgesetz beschlossen.
Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:
"Die Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers
markierte vor fast genau sieben Jahren den Ausbruch der Finanzkrise
und ein Umdenken in der Finanzmarktregulierung. Heute stellen wir mit
der Umsetzung europäischer Vorgaben sicher, dass der Europäische
Bankenabwicklungsfonds und der Einheitliche Europäische
Abwicklungsmechanismus wie geplant am 1. Januar 2016 an den Start
gehen können.
Künftig wird der Europäische Abwicklungsmechanismus darüber
wachen, dass im Falle einer Bankenabwicklung eine klare
Haftungsreihenfolge gilt: erst haften die Eigentümer und Gläubiger,
dann der Europäische Bankenabwicklungsfonds, der aus Mitteln der
Banken finanziert wird, und nur, wenn dies nicht ausreichen sollte,
können öffentliche Mittel zum Einsatz kommen.
Bereits 2010 haben wir mit dem nationalen Restrukturierungsgesetz
und dem deutschen Bankenabwicklungsfonds eine Blaupause für Europa
geliefert. Mit der in Europa einmaligen Sonderinsolvenzregelung gehen
wir erneut voran und legen fest, in welcher Reihenfolge Eigentümer
und Gläubiger im Falle einer Abwicklung herangezogen werden. Dies
schafft Klarheit für die Abwicklungsbehörde und stellt sicher, dass
eine Bank auch in kurzer Zeit abgewickelt werden kann, ohne dass
dadurch eine Gefahr für die Finanzmarktstabilität entsteht. Jetzt
müssen auch die anderen Mitgliedstaaten nachziehen und die
europäischen Vorgaben endlich umsetzen."
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