(ots) - Mitwirkung des Parlaments in Eilfällen verzichtbar
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am heutigen Mittwoch
verkündeten Urteil die Regeln über die Beteiligung des Deutschen
Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr für Eilfälle
konkretisiert. Dazu erklärt der Justiziar der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl:
"Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßstäbe für das
Mitentscheidungsrecht des Deutschen Bundestages über den Einsatz
bewaffneter deutscher Soldaten im Ausland konkretisiert. Wir begrüßen
dieses Urteil, das die Klage der GRÃœNEN abgewiesen hat, weil es
Rechtsklarheit und damit auch Rechtssicherheit für unsere Soldaten
schafft.
In Eilfällen ist die Bundesregierung berechtigt, den Einsatz ohne
Mitwirkung des Bundestages zu beschließen. Sind solche Einsätze
beendet, bevor eine Beteiligung des Bundestages erfolgen konnte, hat
die Regierung alle Mitglieder des Bundestags unverzüglich, umfassend
und schriftlich über die Grundlagen ihrer Entscheidung und den
Verlauf des Einsatzes zu unterrichten. Es besteht jedoch keine
Pflicht, nachträglich eine Zustimmung des Bundestages einzuholen. Ein
solches sinnentleertes Ritual, welches die GRÃœNEN mit ihrer Klage
erreichen wollten, hält das Gericht zurecht für entbehrlich.
Dieses Urteil ist im Kontext mit den Vorschlägen der sogenannten
Rühe-Kommission zu den Mitwirkungsrechten des Bundestages bei
Auslandeinsätzen der Bundeswehr zu sehen. Es ist zu erwarten, dass
sich die Koalitionsfraktionen rasch auf entsprechende Änderungen zum
Parlamentsbeteiligungsgesetz einigen werden."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle(at)cducsu.de