PresseKat - Pressemitteilung POC - Proven Oil Canada (POC) – Welche weiteren Kröten müssen die Anleger noch

Pressemitteilung POC - Proven Oil Canada (POC) – Welche weiteren Kröten müssen die Anleger noch schlucken?

ID: 1266870

München, 24.09.2015 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB meldet, gab es für die Anleger der Beteiligungsgesellschaften der Proven Oil Canada (POC) zahlreiche unschöne Überraschungen im Rahmen der außerordentlichen Gesellschafterversammlungen.

(firmenpresse) - Bereits Anfang Juli 2015 legte die POC den Gesellschaftern den vermeintlichen Finanzbedarf der kanadischen Objektgesellschaft COGI dar und forderte die Anleger auf, die erhaltenen Ausschüttungen aus dem Jahr 2013 zurückzuzahlen. Nachdem anscheinend ein Großteil der Anleger dieser Aufforderung nicht nachkam, berief die Geschäftsführung der POC für sechs der POC-Beteiligungen außerordentliche Gesellschafterversammlungen für Anfang September 2015 ein, bei denen den Anlegern der Ernst der Lage vor Augen geführt wurde.

So erfuhren die interessierten Anleger nunmehr, dass die kanadische Objektgesellschaft COGI einen Antrag auf ein vorläufiges Insolvenzverfahren, den Companies Creditor‘s Arrangement Act (CCAA), beantragt hat, welches mit Beschluss vom 25.08.2015 eröffnet wurde. Hintergrund ist, dass die kanadische Bank, die der COGI im Rahmen einer Fremdfinanzierung ein Darlehen gewährte, dieses Darlehen im Juni 2015 mit sofortiger Wirkung fällig stellte. Nach Angaben der Geschäftsführung der POC sieht sich die COGI momentanen Forderungen in Höhe von knapp 50 Mio. CAD ausgesetzt. Zur Begleichung dieser Forderungen soll es nach Auffassung der Geschäftsführung der POC erforderlich sein, die erhaltenen Ausschüttungen an die jeweiligen POC-Fonds zurückzuzahlen, damit diese der COGI wiederum ein Darlehen gewähren.

Die Anleger monieren nach wie vor zu Recht die mangelnde Kommunikation von Seiten der Geschäftsführung der POC. So hätte nach Ansicht der Anleger schon im Zeitpunkt der Fälligstellung des Darlehens Ende Juni 2015 der erhebliche Finanzbedarf der COGI und die Gefahr der Insolvenz kommuniziert werden müssen. Außerdem liegen seit mindestens 2013 keine geprüften und testierten Bilanzen der einzelnen Fondsgesellschaften vor. Darüber hinaus ist die Geschäftsführung der POC nach überwiegender Auffassung der anwesenden Personen schlecht vorbereitet in die außerordentliche Gesellschafterversammlung gestartet. So wurde den Anlegern weder ein Sanierungsplan vorgelegt, noch gab es verlässliche Zahlen, anhand derer die Anleger selbst hätten nachvollziehen können, wie sich die wirtschaftliche Lage momentan darstellt.





CLLB Rechtsanwälte beraten bereits eine Vielzahl von Anlegern bei der Prüfung gesellschaftsrechtlicher Möglichkeiten, insbesondere hinsichtlich der Frage, wie auf die Geschäftsführung Einfluss genommen werden kann, um eine drohende Überschuldung der Fonds abzuwenden.

Auch prüfen CLLB Rechtsanwälte bereits, ob die zurückgeforderten Ausschüttungen aus dem Jahr 2013 tatsächlich zurückgezahlt werden müssen. Denn die Darstellungen der POC, nach der BGH-Rechtsprechung bestünde kein Zweifel an der Rückzahlungspflicht; sind aus rechtlicher Sicht bedenklich und könnten Anleger dazu verleiten, unreflektiert Zahlungen zu tätigen.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher den Anlegern, sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um die vermeintliche Rückzahlungspflicht prüfen zu lassen. Des Weiteren sollten Anleger auch bezüglich der Ausübung gesellschaftsrechtlicher Mitwirkungsrechte fachlichen Rat einholen.

Unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls kann darüber hinaus die Möglichkeit eines Widerrufs bestehen oder auch ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften vorliegen. Außerdem raten CLLB Rechtsanwälte, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater prüfen zu lassen, sofern sich Anleger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt fühlen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei(at)cllb.de; web: http://www.cllb.de



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Datum: 24.09.2015 - 14:10 Uhr
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