(ots) - Umsatzsteuer bei interkommunaler Zusammenarbeit
wird neu geregelt
Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag das
Steueränderungsgesetz 2015 (vormals Gesetz zur Umsetzung der
Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung an den Zollkodex der
Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften)
abschließend beraten. Eine zentrale Änderung betrifft die
interkommunale Zusammenarbeit in Paragraph 2b Umsatzsteuergesetz.
Hierzu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, sowie der zuständige
Berichterstatter Fritz Güntzler:
"Der neue Paragraph 2b Umsatzsteuergesetz schafft Rechtssicherheit
für die Kommunen und schließt Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten
kleinerer und mittelständischer Betriebe aus. Die Interessenkonflikte
von Wirtschaft und Kommunen werden durch den neuen Paragraphen 2b
UStG ausgeglichen.
Die neue Regelung legt fest, unter welchen Bedingungen
interkommunale Zusammenarbeit in den Bereich so genannter
"hoheitlicher Tätigkeiten" der Kommunen fällt. Diese Kooperationen,
z.B. bei der Erbringung von Back-Office-Leistungen, sind nicht
umsatzsteuerpflichtig. Das ermöglicht die Zusammenarbeit von
Kommunen, die aufgrund des demografischen Wandels und der bestehenden
Notwendigkeit von Einsparungen in immer größerem Umfang zur
Zusammenarbeit gezwungen sind.
Treten Kommunen oder ein kommunaler Zweckverband aber in den
Wettbewerb um privatwirtschaftliche Aufträge ein, ist dies künftig
nicht mehr umsatzsteuerrechtlich privilegiert. Damit sind auch die
berechtigten Bedenken der Privatwirtschaft in der Neuregelung
berücksichtigt worden."
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