(ots) -
Eine alltägliche Szenerie: Der Fußgänger geht in Richtung
Zebrastreifen, doch manche Autofahrer ignorieren die Absicht des
Passanten, die Straße zu überqueren. "An Fußgängerüberwegen, die mit
den breiten weißen Linien auf der Fahrbahn und dem blauen,
quadratischen Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, haben Fußgänger,
Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen absoluten Vorrang",
sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÃœV Rheinland, und
ergänzt: "Das gilt bereits, wenn der Fußgänger auf dem Bürgersteig in
Richtung des Zebrastreifens geht. Er braucht also nicht schon davor
zu stehen und zu warten." Auto-, Motorrad- und auch Radfahrer müssen
sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und
gegebenenfalls warten. Übrigens: Straßenbahnen sind von dieser
Regelung ausgenommen. Sie haben in der Regel an Zebrastreifen
Vorfahrt.
Überholverbot an Fußgängerüberwegen
Die gestreifte Fahrbahnmarkierung ist gleichzeitig Hinweis für das
Haltverbot auf dem Fußgängerüberweg sowie bis zu fünf Meter davor.
Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren,
wenn absehbar ist, dass sie auf ihm warten müssten. Außerdem darf an
Überwegen nicht überholt werden. Fahrradfahrer müssen beim Überqueren
des Zebrastreifens absteigen und ihr Velo schieben - es sei denn, es
gibt eine eigene Radfahrerspur.
Bei Querungshilfen fließenden Verkehr beachten
Bei sogenannten Querungshilfen müssen Fußgänger - anders als bei
Zebrastreifen - warten, bis sich eine Lücke im fließenden Verkehr
ergibt, um die Fahrbahn sicher zu überqueren. Die Fahrzeuge haben
hier Vorrang. Querungshilfen befinden sich meist auf dem
Mittelstreifen von mehrspurigen Straßen. Sie bieten gerade älteren
Fußgängern beim Überqueren der Fahrbahnen einen sicheren Raum zum
Verschnaufen. "Auf diesen Inseln müssen sich Fußgänger dann nur auf
eine Fahrtrichtung konzentrieren. Doch hier ist die Aufmerksamkeit
aller Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gefordert", erklärt TÜV
Rheinland-Fachmann Sander.
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