(ots) -
Montag, 28. September 2015, 9.05 Uhr
Volle Kanne - Service täglich
Moderation: Ingo Nommsen
Gast im Studio: Anna Maria Mühe, Schauspielerin
Vorsorgevollmacht: Darauf kommt's an - Für den Ernstfall richtig
vorsorgen
Kreativer Kindergeburtstag - Basteln mit Pia Deges
Rindfleisch-Gemüseroulade - Kochen mit Armin Roßmeier
DDR-Flucht: Gedanken im Kofferraum - Wie Tomas de Niero "rübermachte"
Schlechtes Gewissen ohne Stillen? - Thema anlässlich der
Welt-Stillwoche
Tanzen für die Freiheit - Tänzer Blenard Azizaj im Porträt
Montag, 28. September 2015, 12.10 Uhr
drehscheibe
Moderation: Babette von Kienlin
Flüchtlingshilfe - Bundeswehr unterstützt Koordination
Expedition Deutschland: Ãœberherrn - "Deutsch von ABC anfangen"
Autorikscha aus Thailand - Stefans Leidenschaft für Tuk-Tuks
Montag, 28. September 2015, 13.00 Uhr
ZDF-Mittagsmagazin
Moderation: Christina von Ungern-Sternberg
Bewegung in der Syrienkrise - Putin und Obama im Gespräch?
Deutschunterricht für Flüchtlinge - Ehrenamtliche Lehrer im
Dauereinsatz
Flüchtlingshilfe per Facebook - Syrische Schwestern über ihre Aktion
Pferdezucht in Sachsen - Schloss Moritzburg & seine Warmblüter
Montag, 28. September 2015, 17.45 Uhr
Leute heute
Moderation: Karen Webb
Cameron Diaz und Benji Madden - Glück in der Liebe
Simone Rethels Zuhause - Der Star zeigt handwerkliches Talent
Anne Hathaway in London - Zusammenarbeit mit Robert De Niro
Montag, 28. September 2015, 19.25 Uhr
WISO
Moderation: Martin Leutke
Absicherung für den Notfall - Vorsorgevollmacht sorgt für Klarheit
Ein Schlaganfall, Unfall oder eine schwere Krankheit - und plötzlich
kann man nicht mehr selbst über das eigene Leben bestimmen. Doch wer
darf wichtige Entscheidungen treffen, wenn man es selbst nicht mehr
kann? Viele gehen davon aus, dass in diesem Fall Lebenspartner oder
enge Verwandte automatisch die gesetzliche Vertretung übernehmen. Ein
Irrtum!
Nur wer eine Vorsorgevollmacht erteilt hat, kann sicher sein, dass
Angehörige seine Angelegenheiten regeln dürfen - ob medizinische oder
finanzielle. Denn in solch einer Vollmacht wird genau festgehalten,
wer Überweisungen vom Konto tätigen oder über medizinische Behandlung
entscheiden darf.
Möglicherweise kann der Bevollmächtigte sogar über eine Unterbringung
in einem Heim oder einer psychiatrischen Einrichtung bestimmen. Wer
eine Vorsorgevollmacht ausstellt, sollte daher genau prüfen, wem er
sein Vertrauen schenkt. Denn sie birgt auch das Risiko des
Missbrauchs. Die Vorstellung, dass der Bevollmächtigte das Konto
leerräumt oder das Haus verkauft, treibt vielen den Angstschweiß auf
die Stirn.
Liegt jedoch keine Vorsorgevollmacht vor, kann es sein, dass ein
Gericht einen gänzlich fremden Betreuer einsetzt, der in einer
Notsituation für und vor allem auch über den zu Betreuenden
entscheidet. Eine Vorsorgevollmacht kann daher sinnvoll sein. Nur: Ab
wann braucht man sie? Was muss geregelt werden? Worauf muss man
achten, und wo findet man Unterstützung beim Aufsetzen der Vollmacht?
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