PresseKat - Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt menschenrechtsbasierte UN-Nachhaltigkeitsziele

Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt menschenrechtsbasierte UN-Nachhaltigkeitsziele

ID: 1267684

(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
die Verabschiedung der Nachhaltigkeitsziele durch Deutschland und die
UN-Generalversammlung an diesem Wochenende in New York. Beate Rudolf,
Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, hebt die
Geltung der Nachhaltigkeitsziele für Deutschland hervor: "Das
grundlegend Neue an den Nachhaltigkeitszielen ist, dass sie, wie die
Menschenrechte, für alle UN-Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten,
damit also auch für Deutschland. Ihre Umsetzung muss sich daher auch
an den bestehenden menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands
orientieren."

Für viele Industrieländer stellt sich dabei die Frage, inwieweit
Ziele wie Armut, Gesundheit oder Rechtsstaatlichkeit im Inland
relevant sind. "Ein Abgleich der Nachhaltigkeitsziele mit den
Empfehlungen der UN-Menschenrechtsgremien zeigt, wo konkreter
Handlungsbedarf besteht", so Rudolf.

Das Institut hat einen solchen Abgleich für Deutschland
vorgenommen: Empfehlungen für die deutsche Innenpolitik betreffen
beispielsweise die bessere Messung und Verringerung von Kinderarmut,
effektiven Zugang von Asylbewerbern zu Gesundheitsversorgung,
Arbeitsmarkt und sozialen Sicherungssystemen, den Abbau von
Diskriminierung bei der Wohnungssuche und die aktive Prävention von
Folter. In der Außenpolitik legen die UN-Menschenrechtsgremien
Deutschland unter anderem nahe, sicherzustellen, dass Handels- und
Agrarpolitiken keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte
der Menschen in Einfuhrländern haben.

"Die Hinweise der UN-Menschenrechtsgremien sind äußerst wichtig
für die nächsten Schritte, die die Bundesregierung, wie jedes andere
Land, nun vornehmen muss: Die Anpassung der Nachhaltigkeitsziele und
ihrer Indikatoren an die Situation in Deutschland und die Einrichtung
eines nationalen Rechenschaftssystems zur regemäßigen Überprüfung der




Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele", erklärt Rudolf. Bereits im März
diesen Jahres hat das Institut empfohlen, Parlament und
Zivilgesellschaft an diesen Prozessen systematisch zu beteiligen.

Rudolf: "Nur wenn die Politik und Politikprozesse Menschenrechte
verwirklichen, sind sie nachhaltig - daher machen die neuen
Nachhaltigkeitsziele Menschenrechte zum Maßstab. Wenn die
Bundesregierung im Blick auf Nachhaltigkeit und Menschenrechte
Vorreiter sein will, muss sie in Zukunft Innen- und Außenpolitiken
daraufhin überprüfen, ob sie aus menschenrechtlicher Sicht nachhaltig
sind."

Weitere Informationen:

Deutsches Institut für Menschenrechte (September 2015): Sind die
SDGs für Deutschland relevant? - Hinweise auf relevante Politikfelder
ergeben sich aus den Empfehlungen der UN-Menschenrechtsgremien
http://ots.de/0gAJb

Julia Kercher und Claudia Mahler (März 2015): Die
Nachhaltigkeitsziele oder Sustainable Development Goals - Chance für
die Umsetzung von Menschenrechten in und durch Deutschland" (aktuell
2/2015) http://ots.de/Pr5Va



Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de


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Datum: 27.09.2015 - 08:00 Uhr
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