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LBS-Verbraucher-Service / Mit Geld vom Staat in die eigenen vier Wände / Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wohnriester-Förderung

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(ots) - Über 1,4 Millionen Wohnriester-Verträge gibt es
bereits in Deutschland. Die Eigenheimrente ist bei den Neuabschlüssen
mittlerweile das beliebteste unter allen Riesterprodukten. Wie sich
Bauherren und Eigenheimkäufer mit dieser staatlichen Förderung
Vorteile von mehreren zehntausend Euro sichern können, erklärt die
LBS Bayern.

Bringt die Wohnriester-Förderung bei der Finanzierung eines
Eigenheims einen spürbaren Vorteil?

Die Wohnriester-Förderung kann bei einer Immobilienfinanzierung
Vorteile von mehreren zehntausend Euro bringen. Jeder
förderberechtigte Erwachsene erhält 154 Euro Grundzulage im Jahr vom
Staat, erklärt die Bayerische Landesbausparkasse. Das gilt für
diejenigen, die Eigenkapital für eine selbstgenutzte Immobilie
ansparen, genauso wie für diejenigen, die ihr Darlehen abzahlen.
Zu-sätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene
sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage oben drauf. Eine vierköpfige
Familie kann also jedes Jahr über 900 Euro allein an Zulagen
erhalten. In vielen Fällen kommen Steuervorteile dazu. Das alles
trägt dazu bei, dass der Immobilienkredit schneller abbezahlt werden
kann. So spart man Zinsen und ist früher schuldenfrei. Die
geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge müssen zwar ab dem
Renteneintritt versteuert werden. Doch das zahlt sich aus. Denn in
der Regel liegt der Steuersatz im Ruhestand weit unter dem der
Berufstätigkeit. Und die Belastung durch die Miete fällt komplett
weg.

Können auch Geringverdiener von der Förderung profitieren?

Die Wohnriester-Förderung ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden.
Sie bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen
Brutto-Vorjahreseinkommens in den Wohnriester-Vertrag einzahlt,
maximal 2100 Euro inklusive Zulagen. Teilweise reichen auch schon 60




Euro pro Jahr aus, um die Förderung zu erhalten. Gerade für
Geringverdiener kann sich Wohnriester deshalb besonders lohnen,
betont die LBS Bayern.

Kann man Wohnriester auch nutzen, wenn man schon eine laufende
Finanzierung hat?

Mittlerweile können auch Immobilienbesitzer profitieren, die schon
vor 2008 ihr Haus oder ihre Wohnung erworben haben - also bevor es
Wohnriester überhaupt gab. Bei einer Anschlussfinanzierung können sie
nun auch Wohnriester einbinden.



Pressekontakt:
Dominik Müller
Tel: 0 89-21 71 -46 223
dominik.mueller(at)lbs-bayern.de


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Datum: 28.09.2015 - 10:00 Uhr
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