(ots) - Vor 25 Jahren, am 3. Oktober 1990, feierte
Deutschland die Wiedervereinigung von Ost und West. Ein Traum wurde
wahr. Was für eine historische Chance - und die haben wir Deutschen
genutzt!
Heute wäre die Wiedervereinigung nicht mehr möglich. Russland
führt einen inoffiziellen Krieg gegen die Ukraine; die Krim wurde
bereits annektiert. Russland versucht, Boden zurück zu gewinnen.
Erinnern wir uns: 1989 standen 385.000 Soldaten der Roten Armee
auf ostdeutschem Staatsgebiet. Die DDR und die Bundesrepublik
vereinigt? Ostdeutschland in der Nato? Völlig undenkbar! Und dennoch
ist es gelungen. In einer ganz seltenen historischen Sondersituation,
in der eine tiefe Schwächephase der Sowjetunion auf die ostdeutsche
Friedensbewegung und entschiedene politische Chancenergreifung im
Westen traf, wurde die Wiedervereinigung möglich.
Kohl und Gorbatschow sprachen im Zuge der Verhandlungen zur
Wiedervereinigung auch über den Abzug der sowjetischen Truppen aus
Deutschland. Die Verhandlungen führten zum Vertrag vom 12. Oktober
1990, mit dem Bundesaußenminister Genscher und der sowjetische
Botschafter Terechow "die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der
sowjetischen Truppen" aus Deutschland vereinbarten. Zu diesem
Zeitpunkt ist die deutsch-deutsche Wiedervereinigung bereits
vollzogen und der 3. Oktober zum Feiertag in ganz Deutschland
geworden. Die Truppen wurden wie vereinbart abgezogen. Deutschland
verzichtete auf die Rückgängigmachung russischer Enteignungen in der
sowjetischen Besatzungszone (SBZ): die Siegermacht sollte nicht am
Pranger stehen. Aber das alles ist heute Geschichte.
Nicht für alle. Immer noch gibt es Wiedergutmachungsberechtigte,
die ihre Entschädigung für Enteignungen auch 25 Jahre nach der
Wiedervereinigung nicht erhalten haben. Vor allem im Bereich der
Industrieenteignungen während der sowjetischen Besatzungszeit sind
noch einige tausend Verfahren anhängig. Gerecht wäre es gewesen,
diesen Enteigneten, die wegen der ausgeschlossenen
Rückgabemöglichkeit ohnehin ein Sonderopfer erbringen mussten, die
Entschädigung rasch zu leisten.
Das Manko langer Wartezeit löst die Talleur Vermögensverwaltung
mit einem Weg, die Ansprüche rasch zu realisieren. Talleur erwirbt
die Ansprüche, zahlt die Entschädigung mit einem Abschlag an
Berechtigte aus und setzt den Anspruch dann auf eigene Kosten bei den
Behörden durch. Für jeden, der noch auf eine Entscheidung der
Behörden wartet, bietet sich so die Möglichkeit, das Thema
"Entschädigung" ein Vierteljahrhundert nach der Wiedervereinigung
elegant zu einem guten Abschluss zu bringen.
Talleur Vermögensverwaltung GmbH
Die Talleur Vermögensverwaltung GmbH ist ein vom Hamburger
Unternehmer Daniel Talleur gegründetes Unternehmen zur
Vorfinanzierung von Ansprüchen nach dem Entschädigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und mittlerweile eine Institution
auf diesem Gebiet.
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