(ots) -
Bereits zur IAA 2007 enthüllte die DUH erstmals im Detail den
Betrug der Autokonzerne bei Abgaswerten und Spritverbrauch und
forderte das Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrtbundesamt auf,
dagegen einzuschreiten - Bereits im Februar 2011 hatte die DUH das
Bundesverkehrsministeriums in einem Gespräch auf rechtswidrig hohe
NO2-Werte beim VW Passat Euro 6 hingewiesen - Alle Kontakte und
Gespräche in den acht Folgejahren mit diversen Bundesverkehrs- und
Umweltministern scheiterten am vom Kanzleramt vorgegebenen Kniefall
vor den Interessen der Autolobby - RDE-Prüfzyklus muss deutlich
nachgeschärft werden - DUH hält Teilauflösung des
Kraftfahrtbundesamtes und Schaffung einer unabhängigen
Überwachungsbehörde nach Vorbild der Umweltkontrollbehörde EPA in den
USA für nötig
Nach Bekanntwerden des VW-Betrugsskandals am 18. September 2015
gaben sich die vom Glanz der Eröffnung der diesjährigen
Internationalen Automobilausstellung (IAA) geblendete Autokanzlerin
und ihre Bundesminister überrascht, geschockt und natürlich
ahnungslos. Dass diese Darstellung so nicht stimmen kann, zeigt eine
über acht Jahre - von der IAA 2007 bis zur IAA 2015 - reichende
Chronologie der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Exakt so lange ist auch
die berühmte VW-Software im Einsatz.
Die DUH dokumentiert den vermutlich teuersten Kniefall einer
Regierung vor den drei deutschen Konzernen VW, BMW und Daimler. Die
DUH warnte in diesen acht Jahren in unzähligen Pressekonferenzen,
Fachgesprächen, mit Veröffentlichungen, Abgastests und Aktionen vor
immer dreisteren (weil folgenlos bleibenden) Verstößen gegen
Gesundheits- und Klimaschutz bei den Abgasemissionen und
Spritverbräuchen. Doch selbst persönliche Interventionen bei den
unter der immer gleichen Autokanzlerin wechselnden Bundesumwelt- und
Verkehrsmistern beziehungsweise deren Staatssekretären erbrachten
kein Ergebnis.
Wie bereits bei früheren Skandalen der Automobilindustrie sind
deren Bosse derzeit auf Tauchstation, ziehen aber weiterhin
erfolgreich die Fäden der Politik. Der Kampf dieser Bundesregierung
gegen strengere Testzyklen und RDE-Prüfverfahren ('Real Drive
Emissions') geht auch im Herbst 2015 ungebremst weiter.
Bundesverkehrsminister Dobrindt behauptet, mit RDE werde alles
besser. Dies ist leider falsch. Dem ursprünglich sinnvollen Entwurf
der EU-Kommission für ein realitätsnäheres RDE-Prüfverfahren, wurde
durch die Lobbyarbeit der deutschen Autokonzerne der letzte Zahn
gezogen.
In ungewöhnlich scharfer Form protestierte die EU-Kommission am
18.6.2015 in ihrem prompt als vertraulich gestempelten
Vertragsverletzungs-Schreiben gegen die Janusköpfigkeit der
Bundesregierung. Diese fordere öffentlich "die schnellstmögliche
Anwendung wirkungsvoller RDE-Anforderungen". Kritisch merkt die
Kommission an, "dass in der Praxis die Standpunkte und Maßnahmen
Deutschlands im Rahmen des laufenden Komitologieverfahrens ... nicht
immer dem erklärten Engagement entsprachen". Die EU-Kommission wirft
Deutschland gar vor, zu den Mitgliedsstaaten zu gehören, die
vorgeschlagen haben, "die Bezugnahmen auf den Zeitplan ... zu
schwächen."
Für die DUH ist die aktuelle Fassung der RDE-Regelung dringend
nachbesserungsbedürftig. Analog zur zukünftigen Kontrollpraxis der
US-Behörden müssen vorher nicht bekannt gemachte Fahrzyklen sowie
Volllastfahrten und realitätsnahen Beschleunigungen hinzukommen.
Die DUH hält die Teilauflösung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und
die Schaffung einer unabhängigen Überwachungsbehörde nach Vorbild der
Umweltkontrollbehörde EPA in den USA für nötig. "Wir haben in den
vergangenen acht Jahren erlebt, wie das ehemals stolze
Kraftfahrtbundesamt zum devoten Dienstleister der Autobauer verkam.
Das KBA hat unsere über acht Jahre dauernde permanente Erinnerung an
ihre gesetzliche Pflicht zur Kontrolle ignoriert und dadurch die
fortgesetzte Vergiftung unserer Innenstädte mit hochgiftigen
Dieselabgasen behördlich abgesegnet", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.
Wie in den USA, so regeln auch in Deutschland beziehungsweise
Europa rechtliche Verordnungen - in diesem Falle (EG) Nr. 715/2007
und 692/2008 - dass die Abgasgrenzwerte nicht nur auf dem Prüfstand,
sondern auch im Normalbetrieb eingehalten werden müssen. Die
Verwendung von 'Abschalteinrichtungen', wie sie gerade in den USA VW
und Audi zweifelsfrei nachgewiesen wurden, ist auch in Europa
ausdrücklich verboten. Als Verstoß gilt zudem die Abgabe falscher
Erklärungen bei Genehmigungsverfahren und Verfälschung von
Prüfzeugnissen. Deutschland ist außerdem bei festgestellten Verstößen
verpflichtet, Sanktionen festzulegen. Diese müssen "wirksam,
verhältnismäßig und abschreckend" sein - so wie es Kalifornien
vormacht. Schließlich ist die Übereinstimmung der in Betrieb
befindlichen Fahrzeuge mit dem gemessenen Testfahrzeug nachzuweisen.
Die Funktionsfähigkeit der emissionsmindernden Einrichtung muss
schließlich während der normalen Lebensdauer der Fahrzeuge bei
normaler Nutzung gegeben sein.
Die Chronologie der Ereignisse seit 2007 finden Sie hier:
http://l.duh.de/abgas.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung,
Tel.: 030-2400867-72, E-Mail: saar(at)duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de
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