(ots) - "Mit der Aufstockung der Bundeszuweisungen für den
Wohnungsbau um jeweils 500 Mio. Euro für die Jahre 2016 bis 2019 geht
der Bund einen wichtigen Schritt für eine bedarfsgerechte
Unterbringung der Flüchtlinge". Das erklären die Hauptgeschäftsführer
des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr. Gerd Landsberg und des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper zum
heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. "Es müssen aber weitere
Voraussetzungen geschaffen werden, um jetzt schnell kostengünstigen
Wohnraum errichten zu können", erklärt Knipper. So sei zu empfehlen,
dass Kommunen bei der Umsetzung des Programms verstärkt auf
industrielle Bauweisen zurückgreifen. Statt in Unikaten zu denken,
müssten verstärkt auch Prototypen entwickelt werden, die dann
deutschlandweit in Serie umgesetzt werden könnten. Dadurch könne man
sich auch aufwendige Genehmigungsverfahren ersparen, ergänzt
Landsberg.
Von der Politik erwarten der Deutsche Städte- und Gemeindebund
sowie die Bauindustrie darüber hinaus eine zumindest zeitweise
Aussetzung kostentreibender Standards im Wohnungsbau: "Ein wichtiger
Schritt in die richtige Richtung wäre der Verzicht auf Erhöhung der
EnEV-Anforderungen, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten sollen",
schlägt Landsberg vor. Die Belastung aus der EnEV-Verschärfung werde
von Experten der Wohnungswirtschaft mit 7.200 Euro pro Wohneinheit
beziffert. "Darüber hinaus muss aber auch die Digitalisierung der
Bauprozesse vorangetrieben werden", ergänzt Knipper. Building
Information Modeling-Methoden müssten im Interesse einer höheren
Effizienz der Bauprozesse verstärkt auch im Geschosswohnungsbau
eingesetzt werden."
Notwendig sei zudem mehr Flexibilität in der Ausschreibung und der
Vergabe von kommunalen Wohnungsbauprojekten. Mit Blick auf den
gewaltigen Wohnungsbedarf in Folge der Flüchtlingswelle müsse der
Vorrang der Fach- und Teillosvergabe mit dem Ziel, Kosten- und
Zeiteinsparungen sowie Synergieeffekte im kommunalen Wohnungsbau zu
erzielen, gelockert werden, fordert Landsberg. Es solle in der
Entscheidungsfreiheit der Kommunen liegen, ob sie die Koordination
der Gewerke selbst übernehmen oder einem Generalunternehmer
übertragen, fordert Knipper. Eine entsprechende Klarstellung solle im
Rahmen der anstehenden Beratungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen in § 97 Abs. 4 GWB aufgenommen werden.
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