PresseKat - Deutsche Umwelthilfe kritisiert den Deutschen Kaffeeverband für sein Festhalten an Einwegbechern

Deutsche Umwelthilfe kritisiert den Deutschen Kaffeeverband für sein Festhalten an Einwegbechern

ID: 1268791

(ots) - Studie zu angeblichen Umweltvorteilen von
Wegwerfbechern ist aus Sicht der DUH tendenziös - Umweltministerin
Hendricks muss Abgabe auf Einwegbecher einführen

Mit dem steigenden Kaffeekonsum nimmt seit Jahren auch die Zahl
der weggeworfenen Coffee to go-Becher zu. Darauf macht die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) anlässlich des heutigen Internationalen Tages des
Kaffees aufmerksam. Gleichzeitig kritisiert die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation den Deutschen Kaffeeverband, der den
Einsatz der Pappbecher nach wie vor für ökologisch verträglich hält.
Kaffeehausketten ruft die DUH dazu auf, umweltfreundliche
Mehrwegbecher statt Einwegbecher einzusetzen, um die zunehmende
Abfallflut zu stoppen. Allein in Deutschland werden jährlich mehr als
2,8 Milliarden Coffee to go-Becher verbraucht.

In einer Stellungnahme vom 2. September 2015 beruft sich der
Deutsche Kaffeeverband auf die Ergebnisse einer Studie der
niederländischen Organisation für angewandte Wissenschaft TNO. Die
Studie, auf die sich der Verband dabei stützt, ist aus Sicht der DUH
tendenziös und nicht repräsentativ. "Der Deutsche Kaffeeverband
versucht Bürgern das Umweltproblem von Coffee to go-Bechern mit einer
veralteten Studie als umweltfreundlich zu verkaufen. Dabei sollte
sich der Kaffeehandel darauf konzentrieren, das Einwegbecherproblem
zu lösen und auf Mehrweg zu setzen, anstatt Verbraucher zu täuschen",
kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Nach Auffassung der DUH geht die im Auftrag des
Einweg-Industrieverbands Benelux Disposables Foundation durchgeführte
TNO-Studie beim Vergleich von Einweg- und Mehrwegbechern von
verzerrenden Annahmen zu Gunsten der Wegwerfartikel aus. "Die
gewählte Füllgröße des Einwegbechers ist zu klein, sein angenommenes
Gewicht zu leicht und die CO2-Emissionen sind zu gering. Für




Mehrwegbecher wurden dagegen veraltete und deutlich zu hohe
Energiewerte für die Warmwasserbereitstellung beziehungsweise die
automatische Spülung angenommen", erklärt der DUH-Leiter für
Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Die Hinweise des Deutschen Kaffeeverbands zu hygienischen Bedenken
beim Einsatz von Mehrwegbechern hält die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation für vorgeschoben. "Die
Lebensmittelhygieneverordnung verbietet die Wiederbefüllung
mitgebrachter Mehrwegbecher nicht. Wenn mitgebrachte Becher
wiederbefüllt werden, sollten die Mitarbeiter in Cafés eine
Sichtkontrolle durchführen, Hygienehandschuhe tragen und den Becher
ohne eine Berührung des Abfüllstutzens befüllen. Dann sind
mitgebrachte Mehrwegbecher völlig unproblematisch", sagt Fischer.
Darüber hinaus sind Kaffeeautomaten zur Selbstbedienung vor den
Verkaufstresen in Kantinen, Mensen und an Tankstellen inzwischen
Standard. Kunden können sich dort ihre Mehrwegbecher selbst befüllen.

Nach Vorstellung der DUH soll die Nutzung von Mehrwegbechern durch
Rabattgutschriften gefördert und Einweg durch die Einführung einer
Abgabe von 20 Cent pro Becher unattraktiv gemacht werden. Deshalb
fordert der Umweltverband von Bundesumweltministerin Barbara
Hendricks die Einführung einer Abgabe.

Eine ausführliche Stellungnahme der DUH vom 14.9.2015 zum
Faktenpapier des Deutschen Kaffeeverbands vom 2. September 2015 zu
Coffee to go-Bechern finden Sie unter http://l.duh.de/p290915.
Weitere Hintergrundpapiere, Flyer und Fotos sowie die
Umfrageergebnisse zu Coffee to go-Bechern sind im Internet unter
www.becherheld.de erhältlich.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer(at)duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher DUH
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 29.09.2015 - 16:14 Uhr
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Kategorie:

Nahrung- und Genussmittel



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