(ots) - In den Prozessen um die Berichterstattung von BILD
und BILD am SONNTAG sowie BILD.de über das Strafverfahren gegen Jörg
Kachelmann hat das Landgericht Köln dessen Millionen-Forderung
weitgehend zurückgewiesen. Am heutigen Mittwoch, 30. September 2015,
wurden Kachelmann statt der von BILD und BILD am Sonntag geforderten
1,5 Millionen Euro sowie der von BILD.de verlangten 750.000 Euro nur
335.000 Euro beziehungsweise 300.000 Euro zugesprochen. Zudem muss
Kachelmann 78 Prozent beziehungsweise 60 Prozent der bisherigen
Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
In seiner Begründung macht das Gericht deutlich, dass es keine
Anhaltspunkte gäbe, dass BILD "vorsätzlich und mit Schädigungsabsicht
gehandelt hat". Das Gericht stellt weiter fest, dass sich BILD nicht
- wie von Kachelmann behauptet - "rücksichtslos der Grenze zwischen
dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit
angenähert hätte." BILD könne nur der Vorwurf gemacht werden, "auf
einem außerordentlich schwierigen Gebiet der Abwägung der
widerstreitenden Grundrechtspositionen die rechtliche Grenzziehung
fahrlässig verfehlt zu haben." Außerdem betonte das Landgericht, dass
es sich bei der Berichterstattung nicht um die vom Kläger angeführte
"Pressekampagne" handele. Greifbare Anhaltspunkte, die für ein
"kollusives Zusammenwirken der Beklagten mit anderen Verlagen
sprächen" seien nicht vorhanden.
Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht der Axel Springer SE:
"Erwartungsgemäß ist in beiden Verfahren von den absurd hohen
Forderungen Kachelmanns nur ein Bruchteil übrig geblieben, im Prozess
gegen BILD und BILD am SONNTAG sogar nur gut ein Fünftel. Trotzdem:
Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen. Denn es liegt weder im
Interesse einer freien Presse noch der Öffentlichkeit, dass Medien
irrwitzige Geldentschädigungen zahlen müssen, wenn sie über Aufsehen
erregende Strafprozesse gegen bekannte Persönlichkeiten berichten."
Zum Vergleich: Die bisher höchste der bekanntgewordenen
Geldentschädigungen in Deutschland ist die vom Oberlandesgericht
Hamburg im Juli 2009 zugesprochene Summe von 400.000 Euro für mehr
als 80 Berichterstattungen über die schwedische Prinzessin Madeleine
- darunter mehr als 70 Titelgeschichten. Damals ging es um 42 der
Prinzessin zugeschriebene Falschzitate, 52 Fotomontagen sowie eine
Vielzahl frei erfundener Falschbehauptungen über drei angebliche
Verlobungen, 19 Hochzeiten, vier Schwangerschaften, zwei nicht
bestehende Liebesverhältnisse und eine angebliche Alkoholsucht. Mit
diesem Ausnahmefall ist die BILD-Berichterstattung über den
Strafprozess gegen Jörg Kachelmann nicht ansatzweise zu vergleichen.
Pressekontakt:
Sandra Petersen
Tel: +49 30 2591 77613
sandra.petersen(at)axelspringer.de