(ots) - Mit der Rekordsumme von 635 000 Euro hat Jörg
Kachelmann den deutschen Boulevardjournalismus kalt erwischt.
Tatsächlich gibt es von Springer nur ein fragwürdiges Wehklagen über
die angebliche Verletzung der Pressefreiheit. Selten ist der Mensch
so schutzlos wie auf einer Anklagebank. Folgt man dem Grundsatz von
der Unschuld bis zum Urteilsspruch, ist es an sich schon fragwürdig,
wie offen über Prominente vor Gericht berichtet werden darf. Handelt
es sich gar um ein Sexualdelikt, wird aus öffentlichem Interesse
schnell geifernde Gier am Detail. Sogar nach einem Freispruch haben
sich die wenigsten prominenten Angeklagten von diesen Vorwürfen
erholen können, sondern sich meist beschädigt aus dem Rampenlicht
zurückgezogen. Nicht so Kachelmann. Nach dem Freispruch vom Vorwurf
der Vergewaltigung schaltete der Schweizer auf Kampf. Nun verfolgte
er Bild, Bunte & Co, die während des Prozesses Mails an das
vermeintliche Opfer im Wortlaut veröffentlicht, intimste Details
verraten, angebliche sexuelle Vorlieben verbreitet oder Bilder von
Kachelmann beim Hofgang veröffentlicht haben. 38 schwerwiegende
Persönlichkeitverletzungen hat das Gericht festgestellt. 38 Beispiele
für Verrat, Demütigung, Scham und Schmerz. Wenn der Rechtsanwalt von
Springer nun "irrwitzige Entschädigungszahlungen" für die Presse
beklagt, muss man mit einrechnen, welche Summen Boulevardmedien mit
dem kalkulierten Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte verdienen. Will
jemand wirklich für diesen Betrag mit Kachelmann tauschen?
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Peter Schneider
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