(ots) - Vor zehn Jahren ist die Organisationsreform in der
gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten. Zum 1. Oktober
2005 wurden mit der umfassenden Reform die bis dahin bestehenden
Organisationsstrukturen in der Rentenversicherung grundlegend
verändert. Die seinerzeit bestehende Unterscheidung zwischen
Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung wurde beendet.
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die
Landesversicherungsanstalten (LVAen), die Bundesknappschaft, die
Bahnversicherungsanstalt, die Seekasse sowie der Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger (VDR) wurden unter dem Dach der Deutschen
Rentenversicherung zusammengeschlossen. Die Verwaltungskosten in der
Rentenversicherung konnten deutlich gesenkt werden. Hierauf weist die
Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Mit der Organisationsreform wurden unter dem Namen "Deutsche
Rentenversicherung" aus 27 Institutionen vierzehn Regionalträger, die
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche
Rentenversicherung Bund, der zudem die Wahrnehmung der Grundsatz- und
Querschnittsaufgaben für die Rentenversicherung übertragen wurde.
Zusammen betreuen sie heute rund 53 Millionen Versicherte und 21
Millionen Rentner.
Der Wandel in der Arbeitswelt und die damit verbundene
Verschiebung des Anteils an Versicherten bei den
Rentenversicherungsträgern waren 2005 Anlass, die bisherige
Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte in der Rentenversicherung
zu beenden. Die Versicherten werden nach festen Quoten zu 55 Prozent
den regionalen Rentenversicherungsträgern, zu 40 Prozent der
Deutschen Rentenversicherung Bund und zu fünf Prozent der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zugeordnet.
Durch die Nutzung von Synergieeffekten im organisatorischen Aufbau
der Rentenversicherung, eine Intensivierung der Kooperation zwischen
den Rentenversicherungsträgern und die Einführung moderner
Steuerungsinstrumente hat die Rentenversicherung die bis zum Jahr
2010 angestrebten Einsparungen bei den Verwaltungskosten in Höhe von
rund 380 Millionen Euro erfüllt. Auch danach gab und gibt es eine
wirksame Begrenzung der Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten
beliefen sich 2014 auf nur 1,4 Prozent des Haushaltsvolumens.
Für die Versicherten und Rentner haben sich durch die
Organisationsreform Ansprüche und Leistungen nicht verändert. Sie
basieren auf einheitlichen gesetzlichen Grundlagen.
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