(ots) - Um sich im Berufsalltag über vertrauliche Dinge
mit Kollegen und Geschäftspartnern abzustimmen, nutzt mehr als jeder
vierte deutsche Arbeitnehmer Chats. Grund hierfür: Derartige
Vertraulichkeiten sollen laut den Befragten nicht unbedingt in ihren
beruflichen E-Mails auffindbar sein. Dies sind Ergebnisse einer
aktuellen Studie unter 1.000 deutschen Arbeitnehmern zum Thema
Wirtschaftskriminalität von Recommind, einem führenden Anbieter von
E-Discovery-Lösungen und Analyse-Technologien.
Laut Umfrage findet die Kommunikation im Job vor allem noch über
persönliche Gespräche (72 Prozent), Telefon (45 Prozent) und E-Mails
(38 Prozent) statt. Im Vergleich dazu ist der Mitarbeiter-Chat ein
neuer Kanal, der jedoch zunehmend Akzeptanz erfährt. So nutzt jeder
zehnte deutsche Arbeitnehmer laut eigenen Angaben bereits öfter Chat
als E-Mail für den Austausch mit Kollegen und Geschäftspartnern - vor
allem für brisante Themen (27 Prozent) oder zur Abstimmung für
Verabredungen (15 Prozent).
Chat ist das neue E-Mail
Die Umfrage-Ergebnisse geben einen Hinweis darauf, dass der
Mitarbeiter-Chat als vergleichsweise neuer Kanal die Gefahr birgt,
dass sich Beschäftigte hier unrechtmäßig mit Geschäftspartnern auch
über betriebliche Interna austauschen könnten. Mit Hinblick auf die
Einhaltung von Compliance-Richtlinien stellt diese Entwicklung
Unternehmen vor Herausforderungen.
"Viele Arbeitnehmer sind der Meinung, dass sich Inhalte in Chats
gar nicht oder nur schwer nachvollziehen lassen. Dies verleitet dazu,
vertrauliche Dinge, von denen der Arbeitgeber nicht unbedingt
erfahren soll, mit Kollegen und Geschäftspartnern eher per Chat
auszutauschen", so Hartwig Laute, Geschäftsführer der Recommind GmbH.
"Dies wird besonders brisant, wenn sich Angestellte unwissentlich
oder wissentlich unerlaubt über Preise und Marktverhältnisse
absprechen und so gegen Compliance-Richtlinien oder Kartellrecht
verstoßen."
E-Discovery minimiert Risiken bei Compliance-Verstößen - auch im
Chat
Wollen Unternehmen mögliche Verstöße vorzeitig erkennen, müssen
Chats ebenso wie E-Mails mittels E-Discovery-Lösungen durchsuchbar
gemacht werden. Diese erlauben die IT-gestützte Durchsuchung großer
Datenmengen und stellen in Kartellrechtsverfahren ein wichtiges
Instrument dar, wenn es um die Schadensminimierung geht. So ist für
die Verteidigung im Ernstfall eine schnelle Beweisaufnahme und
-sicherung durch die hauseigene Rechtsabteilung - in den meisten
Fällen jedoch durch eine externe Kanzlei - notwendig. Um die
Informationen beschaffen zu können, die zur schnellen Aufklärung der
Lage beitragen und die maximale Kooperation mit der Kartellbehörde
ermöglichen, brauchen Unternehmen und Juristen Lösungen, die ihnen
dabei helfen, kritische Inhalte zu erfassen.
Axcelerate 5.5 um Suchfunktion für Messaging-Dienst erweitert
Mit der neuen Version 5.5 der renommierten Cloud-basierten
E-Discovery-Plattform Axcelerate von Recommind können Unternehmen
neben Inhalten aus E-Mails nun ebenfalls Daten aus
Instant-Messaging-Diensten wie Skype, Google Chat und Instant
Bloomberg filtern und auswerten. Gerade E-Mails und Chats beinhalten
große und unstrukturierte Datenmengen sowie Metadaten und sind daher
meist nur aufwändig analysierbar. Zudem unterstützt Axcelerate 5.5
dabei, Kommunikationsverhalten, -muster und -intensität zu
visualisieren.
Anonymisierung und Pseudonymisierung gewährleistet Datenschutz
Ãœber Anonymisierung oder Pseudonymisierung personenbezogener
Informationen lassen sich beim Einsatz von Axcelerate 5.5
Datenbestände zudem so aufbereiten, dass E-Mail-Korrespondenzen auch
präventiv überprüft werden können. Bei der Anonymisierung werden alle
personenbezogenen Daten, die die Identität der betreffenden
Gesprächspartner preisgeben könnten, wie bei einem zensierten
Dokument geschwärzt. Erst bei Aufkommen oder Erhärtung eines
Verdachtsmoments wird die Identität des Mitarbeiters offengelegt.
Axcelerate 5.5 ist als Software-as-a-Service-, On-Demand- oder
On-Premise-Lösung erhältlich.
"E-Discovery-Software trägt deutlich zur Schadensprävention bei.
In Kartellrechtsverfahren kann sie den Ausgang maßgeblich
beeinflussen und Abläufe innerhalb eines Unternehmens effizienter
machen. Präventiv angewendet, hilft die Software Unternehmen dabei,
Compliance-konform zu handeln und zwar bevor die Ermittler vor der
Tür stehen. Gleichzeitig unterstützt sie dabei, dass Mitarbeiter ihre
Rechte gewahrt sehen. Der Datenschutz darf in keinem Fall ignoriert
werden, denn das wäre mit erheblichen Rechtsfolgen verbunden", so
Hartwig Laute.
Ãœber Recommind
Recommind ist einer der weltweit führenden Anbieter von
E-Discovery-Lösungen und Analyse-Technologien. Neben Behörden und
Großkanzleien setzen vor allem im deutschsprachigen Raum auch Medien-
und Pharmaunternehmen, Automobilkonzerne und -zulieferer,
Versicherungsgesellschaften und Forschungsinstitute Produkte von
Recommind ein. Recomminds Lösung für E-Discovery-Prozesse werden
insbesondere in kartellrechtlichen Untersuchungen, Compliance-Checks,
sowie internen Audits, Revisionen und Analysen eingesetzt. Seit der
Gründung im Jahr 2000 findet die gesamte Kernentwicklung und
Programmierung in der weltweit größten Niederlassung von Recommind in
Rheinbach bei Bonn statt. Weitere Standorte sind London, New York,
San Francisco, Boston und Sydney.
Pressekontakt:
Carolin Nillert
Oseon
Telefon: +49 (0)69-25 73 80 22-16
E-Mail: carolin(at)oseon.com