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Anmoderationsvorschlag: Stellen Sie sich mal vor, Sie sind
selbstständiger Handwerker oder Chef eines mittelständischen
Unternehmens. Und eines Tages steht wie aus heiterem Himmel ein
Insolvenzverwalter in Ihrem Büro und fordert Geld zurück, das ein
inzwischen Pleite gegangener Kunde Ihnen schon vor ein paar Jahren
gezahlt hat - plus Zinsen wohlgemerkt. Keine Chance, werden die
meisten jetzt wohl sagen, das Geld gehört ja rechtmäßig mir. Das
stimmt so aber nicht, weiß Helke Michael.
Sprecherin: Dieses kuriose Szenario heißt Insolvenzanfechtung und
kommt immer öfter vor, warnen Industrie- und Handelskammern.
O-Ton 1 (Frank Liebold, 0:08 Min.): "Sie können zum Beispiel zur
Rückzahlung aufgefordert werden, wenn Sie mit einem Kunden einen
Ratenzahlungsplan vereinbart haben - und das ist ja in heutiger Zeit
definitiv nichts Ungewöhnliches."
Sprecherin: Erklärt Frank Liebold vom Kreditversicherer Atradius.
Bestand so ein Ratenzahlungsplan, geht der Insolvenzverwalter davon
aus,...
O-Ton 2 (Frank Liebold, 0:15 Min.): "...dass Sie bei der
Vereinbarung der Ratenzahlung bereits wussten, dass Ihrem Kunden die
Zahlungsunfähigkeit droht. Der Beweis für ihn ist die Aussage Ihres
Kunden, dass er die Forderung ohne die Raten gar nicht hätte zahlen
können. Die Beweislast liegt damit bei Ihnen und Sie müssen zeigen,
dass die Raten eben kein Anzeichen für die Zahlungsunfähigkeit
waren."
Sprecherin: So sehen es auch die Gerichte, die auf die
Insolvenzordnung verweisen, in der steht:
O-Ton 3 (Frank Liebold, 0:05 Min.): "Dass Zahlungen aufgrund
solcher Ratenzahlungen bis zu zehn Jahren rückgeltend anfechtbar sind
und damit auch zurückerstattet werden müssen."
Sprecherin: Und das können mehrere Hunderttausend oder sogar
Millionen Euro sein - das Aus für betroffene Unternehmen. Die
Insolvenzordnung soll nun geändert werden.
O-Ton 4 (Frank Liebold, 0:09 Min.): "Das Problem dabei ist
schlicht und einfach, die Beweislast soll nicht geändert werden und
die Anfechtungsfrist wird nur auf vier Jahre verkürzt. Das bringt
nicht viel, wenn man keine Rücklagen hat."
Sprecherin: Den besten Schutz vor den Folgen einer
Insolvenzanfechtung bietet eine Versicherung.
O-Ton 5 (Frank Liebold, 0:07 Min.): "Damit können Sie sich gegen
rückwirkende Forderungen bis zu drei Millionen absichern - und auch
Anwaltskosten zur Schadensabwehr müssen Sie dann nicht komplett
alleine tragen."
Abmoderationsvorschlag: Wenn Sie mehr zum Schutz vor
Insolvenzanfechtung wissen wollen: Weitere Infos dazu gibt's im
Internet unter www.atradius.de - damit bezahlte Rechnungen auch
bezahlt bleiben.
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Pressekontakt:
Astrid Goldberg
Tel.:0221/20442210
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