(ots) - Laumann hält Urteil des Bundessozialgerichts
gegen Familienentlastung für richtig
CDA-Chef: In Kranken- und Rentenversicherung gibt es bereits eine
Kinderkomponente
Osnabrück. Der Bundesvorsitzende der CDU-Sozialausschüsse,
Karl-Josef Laumann, hält das Urteil des Bundessozialgerichts gegen
eine weitere Entlastung von Familien in den Sozialversicherungen für
richtig. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Freitag) sagte Laumann: "Ich kann das Urteil als Sozialpolitiker
sehr gut nachvollziehen." In den beiden Sozialversicherungen
Krankenkasse und Rente gebe es bereits eine Kinderkomponente.
In der gesetzlichen Krankenkasse würden Kinder seit Jahrzehnten
beitragsfrei mitversichert, betonte der Chef der
Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA). In der
Rentenversicherung habe die Politik schon Anfang der 1980er Jahre
Ansprüche für die Kindererziehung geschaffen. Bei Ehepaaren mit Kind
bekommt ein Partner drei Jahre in der Rentenversicherung angerechnet.
"Das sind immerhin drei Entgeltpunkte", sagte Laumann.
Außerdem habe die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die
Mütterrente aufgewertet "und dafür gesorgt, dass die Frauenrenten in
der Bundesrepublik Deutschland auf einen Schlag um zehn Prozent
gestiegen sind". Das Bundessozialgericht habe außerdem in seinem
Urteil darauf hingewiesen, dass der höhere Beitrag von Kinderlosen in
der Pflegeversicherung gerechtfertigt sei, weil es bei dieser
Sozialversicherung keine Kinderkomponente gebe.
Das Bundessozialgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Eltern
weiterhin genauso viele Sozialbeiträge zahlen müssen wie Kinderlose.
Die Richter wiesen damit die Klage einer Freiburger Familie zurück,
die unter Verweis auf ihre Erziehungsleistung weniger in die Renten-,
Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen wollte. Die Familie will
nun das Bundesverfassungsgericht anrufen.
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