Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Limburg - vom 28. September 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehldiagnose einer koronaren Herzerkrankung und eines Herzinfarktes, LG Limburg, Az.: 2 O 84/14
Chronologie:
Die Klägerin litt unter plötzlicher Atemnot und Belastungsschmerz in der Brust. In der Praxis der Beklagten erfolgte ein Lungenfunktionstest, eine Bestimmung des Troponin-Wertes wurde indes verabsäumt. In der Folgezeit nahmen die Beschwerden zu. Erst mehrere Wochen später diagnostizierten Ärzte einer Klinik, dass die Klägerin einen Herzinfarkt erlitten hatte. Es war die Einsetzung eines Stents erforderlich.
Verfahren:
Das Landgericht Limburg hat den Vorfall fachmedizinisch hinterfragen lassen. Im Ergebnis konstatiert das Gericht, dass ein einfacher Behandlungsfehler vorliege. Da die eingetretene Gesundheitsbeeinträchtigung der Klägerin nicht erheblich sei, hat das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal 10.000,- Euro vorgeschlagen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die niedrige Entschädigungssumme hat ihren Grund nur darin, dass der eingetretene Gesundheitsschaden relativ gering ist. Die Folgen eines nicht rechtzeitig diagnostizierten Herzinfarktes und die damit verbundene adäquate Intervention können bekanntlich fatal sein, so RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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