(ots) - Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA)
beschließt, Sprachkurse für Flüchtlinge schnell und flächendeckend
anzubieten
Die aktuelle Situation mit einer großen Zahl von Flüchtlingen, die
nach Deutschland kommen, erfordert schnelles Handeln. Um die
Integration der Menschen, die wahrscheinlich dauerhaft in Deutschland
bleiben und noch nicht an einem Integrationskurs oder Sprachkurs des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilgenommen haben,
zu erleichtern, hat die BA beschlossen, ihr Engagement bei der
Sprachförderung einmalig auszuweiten. Basis dafür ist die geplante
Rechtsänderung im SGB III im Rahmen des
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes. Diese Änderung ermöglicht es
der BA, zeitlich begrenzt Sprachkurse für Flüchtlinge zu fördern,
wenn diese Kurse bis zum 31. Dezember 2015 beginnen.
"Der Verwaltungsrat will mit dieser Maßnahme sehr direkt und sehr
schnell helfen, um die große gesellschaftliche Herausforderung zu
bewältigen" sagte Annelie Buntenbach, Vorsitzende des
Verwaltungsrats. "Wichtig dabei ist: Es handelt sich bei der
Förderung um zusätzliche Mittel, die wir aus unserer
Interventionsreserve im Haushalt freigeben. Damit entstehen auch
keine Nachteile in der Förderung für andere Arbeitsuchende."
Peter Clever, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats,
betonte: "Schnelle erste Sprachförderung und Wertevermittlung sind
die Schlüssel zu beruflicher Integration und gesellschaftlicher
Teilhabe. Mit dem heutigen Beschluss zeigen wir als Verwaltungsrat
der BA, dass wir zu schnellem und unbürokratischem Handeln bereit
sind und unseren Beitrag zur Integration leisten wollen."
Es wird erwartet, dass bis zu 100.000 Menschen von dieser ersten
Sprachförderung profitieren können. Ziel ist es, erste Kenntnisse der
deutschen Sprache zu vermitteln. Die voraussichtlichen Kosten der
Förderung werden zwischen 54 Millionen und 121 Millionen Euro liegen
- je nach Ausgestaltung der Maßnahmen und nach der Teilnehmerzahl,
die in diesem Jahr erreicht werden kann.
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