PresseKat - Juristische Unsicherheitüber die Verwendung von Cadmium für Fernseher- und Computerbildschirme auf

Juristische Unsicherheitüber die Verwendung von Cadmium für Fernseher- und Computerbildschirme auf dem EU-Markt

ID: 1270965

(ots) -
- Displays der Marke Philips auf Cadmium-Basis sollen in der EU
auf den Markt kommen

Nanoco, der Entwickler und Hersteller cadmiumfreier Quantenpunkte,
hat die Rechtmässigkeit cadmiumhaltiger Quantenpunkt-Bildschirme auf
dem europäischen Markt in Frage gestellt, indem Nanoco mithilfe einer
Petition an das Europäische Parlament eine offizielle Untersuchung zu
diesem Thema fordert.

     (Logo: http://photos.prnewswire.com/prnh/20151002/273375LOGO
)

Diese Initiative findet zeitgleich mit Berichten statt, dass TPV,
eine zu Philips gehörige Marke, diesen Monat auf dem europäischen
Markt LCD-Bildschirme (Flüssigkristall-Displays) einführen will, die
cadmiumbasierte Quantenpunkte enthalten.

Im Mai 2015 hatte das Europaparlament mit 618 zu 33 Stimmen einen
delegierten Rechtsakt [http://www.europarl.europa.eu/registre/docs_au
tres_institutions/commission_europeenne/actes_delegues/2015/00383/COM
_ADL%282015%2900383_EN.pdf ] der Europäischen Kommission abgelehnt,
mit dem die Verwendung von giftigem Cadmium in Fernseh- und anderen
Bildschirmen bis zum Juli 2018 verlängert werden sollte. Das
Europaparlament kam zu dem Schluss, die Rechtfertigungen der
Europäischen Kommission zur Beibehaltung von Ausnahmegenehmigungen
für Cadmium seien "offensichtlich falsch".

Anstatt die Abstimmung des Europaparlaments anzuerkennen und diese
Ausnahmeregelung aufzuheben, beschloss die Europäische Kommission
jedoch, erneut zu begutachten, ob diese Ausnahme auch in Zukunft
beibehalten werden soll oder nicht.

In der Petition wird erklärt, dass die Abstimmung des
Europaparlaments vom Mai 2015, die den Rechtsakt der Europäischen
Kommission zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für
Cadmium-Quantenpunkte in elektronischen Geräten vom Verbot für
gefährliche Substanzen gemäss RoHS-Richtlinie der EU abgelehnt hat,




bedeutet, dass in der EU in Folge dieser Abstimmung mit Wirkung vom
1. Juli 2014 Cadmium-Quantenpunkte gesetzlich nicht mehr zulässig
sind.

Michael Edelman, CEO von Nanoco Group plc, einem
weltmarktführenden Unternehmen im Bereich der Entwicklung und
Herstellung cadmiumfreier Quantenpunkte und weiterer Nanowerkstoffe
mit Sitz im englischen Manchester, sagte dazu:

"?Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, weiterhin neue
Cadmium-Displays auf dem Markt zuzulassen.   

An Alternativen mangelt es nicht, und die ehemalige Ausnahme für
Cadmium-Quantenpunkte hat mit der Abstimmung des Parlaments an
Gültigkeit verloren.  

Deshalb ergibt es keinen Sinn, dass die Kommission die
Ausnahmegenehmigung für Quantenpunkte erneut beurteilen will - und
darum haben wir uns an den Petitionsausschuss gewandt."   

Redaktionelle Hinweise  

Gemäss der ROHS-Richtlinie der Europäischen Union zur Beschränkung
der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe aus dem Jahr 2011 war
die Verwendung von Cadmium für Fernseher, Monitore und
Beleuchtungskörper bis zum 1. Juli 2014 gestattet. Danach wurde die
Verwendung gesetzwidrig.

Im Januar 2015 brachte die Europäische Kommission einen
delegierten Rechtsakt ein, um die Verwendung von Cadmium in
Bildschirmen in Europa bis Juni 2018 zu verlängern.  

Dieser Rechtsakt wurde vom Europaparlament abgelehnt, da es zu dem
Schluss kam, dass der delegierte Rechtsakt der Kommission eine
veraltete Situation beschrieb, weil Bildschirme mit cadmiumfreien
Quantenpunkten in Europa bereits problemlos verfügbar sind, während
cadmiumbasierte Displays seit 2014 bereits weitgehend vom Markt
genommen wurden.

Der Neubewertungsprozess, der nun von der Europäischen Kommission
angekündigt wurde, wird bis zu vier Jahre, bis Mai 2019, in Anspruch
nehmen.  In der Praxis hätte dies zur Folge, dass Displays mit
cadmiumhaltigen Quantenpunkten wieder auf dem europäischen Markt
erhältlich wären, und zwar sogar noch über das Enddatum im Juli 2018
hinaus, das ursprünglich von der Kommission in Betracht gezogen
worden war.

Gemäss einer begründeten Interpretation der RoHS-Richtlinie
erteilt diese Richtlinie der Kommission nicht die Befugnis, ihre
frühere Beurteilung jedes Mal gänzlich neu zu bewerten, wenn sie vom
Parlament überstimmt wird. Ein derartiges System würde es der
Kommission ermöglichen, die Nutzung von Cadmium auf unbestimmte Zeit
aufrecht zu erhalten. Ausserdem stünde es im direkten Widerspruch zur
Entscheidung des Europaparlaments und zum Zweck der RoHS-Richtlinie.

Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances
Directive)  

Die EU-Richtlinie 2011/65 zur Beschränkung der Verwendung
bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen
Geräten (RoHS-Richtlinie) verbietet die Verwendung bestimmter
Schwermetalle (z. B. Cadmium) und anderer gefährlicher Stoffe in
elektronischen Geräten. Ausserdem erlaubt die RoHS-Richtlinie gewisse
Ausnahmen von diesen Verboten, wenn für wichtige Geräte keine
verlässlichen Alternativen zur Verfügung stehen. Diese Ausnahmen sind
zeitlich begrenzt und werden von der Europäischen Kommission mithilfe
sogenannter delegierter Rechtsakte beschlossen.

Cadmium  

Cadmium ist ein hochgiftiges, krebserregendes Nebenprodukt aus der
Zink- und Kupferherstellung. Cadmium lagert sich im Körper an,
weshalb schon geringe Mengen im Laufe der Zeit zu einer gefährlichen
Belastung werden können. Es ist sowohl im Rahmen der allgemeinen
Umwelt als auch bei direkter Einwirkung eine gefährliche Substanz.

Erwägungsgrund (7) der RoHS-Richtlinie besagt, dass beträchtliche
Mengen an elektrischem und elektronischem Abfall im normalen Hausmüll
enden, und dass die kontrollierten Substanzen selbst bei korrekter
Entsorgung immer noch gesundheits- und umweltgefährdend sind.



Photo:
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Pressekontakt:
Kontaktpersonen: Nanoco: +44 161 603 7900, Michael Edelman, Chief
Executive/Keith Wiggins, Chief Operating Officer / Instinctif
Partners, +44
207 457 2040, Adrian Duffield/Lauren Foster


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Datum: 05.10.2015 - 09:01 Uhr
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