Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Kiel - vom 05. Oktober 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Knochenabbau und Lockerung der Trägerzähne nach Vollprothese im Oberkiefer, LG Kiel, Az.: 8 O 78/14
Chronologie:
Der Klägerin fehlten beidseits im Oberkiefer die letzten Backenzähne, welche durch eine Prothese ersetzt wurden. Nach nur zweieinhalb Jahren kam es zu einem starken Knochenabbau und Lockerung der Trägerzähne. Es war erforderlich, der Klägerin vier Zähne zu ziehen und vier Implantate einzusetzen.
Verfahren:
Das Landgericht Kiel hat ein zahnärztliches Sachverständigengutachten zu dem Vorfall eingeholt. Das Gericht hielt zumindest einen Dokumentationsverstoß für möglicherweise haftungsbegründend. Nach umfangreicher Beweisaufnahme schlug das Gericht den Parteien sodann vor, sich gütlich über eine Summe im vierstelligen Eurobereich zu einigen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Zahnarztprozesse bilden oftmals eine schwierige Materie, zumal es hierbei insbesondere zwischen der Dienstleistung des behandelnden Zahnarztes, sowie der Werkleistung des involvierten Zahnlabors zu unterscheiden gilt. Je nach Fehlerhaftigkeit werden sodann die dienst- bzw. werkvertraglichen Ansprüche für den Geschädigten relevant. In der Regel, d.h. mit Ausnahme von einigen Extremfällen, werden im Falle eines gerichtlichen Prozesserfolges für den Geschädigten lediglich Beträge im drei- bis vierstelligen Eurobereich ausgeworfen. Die Verfahrensdauern unterscheiden sich dabei nicht merklich von anderen arzthaftungsrechtlichen Prozessen, können in Einzelfällen sogar deutlich darüber liegen, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
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