(ots) - 14 Tage bei Mama, 14 Tage bei Papa: Für ein
"50:50-Wechselmodell" im Unterhaltsrecht hat sich eine bundesweite
Initiative von getrennt lebenden Eltern ausgesprochen. "Das Kartell
von Jugendämtern, Gutachtern und Familiengerichten darf Zahlvätern
nicht länger ihre Kinder vorenthalten", forderte Thomas Penttilä
(45), Vorsitzender von Trennungsväter e. V. (www.trennungsvaeter.de),
bei einem Pressegespräch in München.
Bundesweit rund 1,5 Millionen Männer teilen ein Schicksal: Sie
zahlen Unterhalt für ihre Kinder, ohne mit ihnen zu leben. Etwa die
Hälfte der betroffenen Kinder hat kurze Zeit nach der Trennung einen
sehr seltenen oder gar keinen Kontakt mehr zum Vater. Penttilä
fordert deshalb eine Aufsichtsbehörde für die bundesweit 563
Jugendämter.
Die Ombudsstelle soll darauf achten, dass Grundgesetz und
Menschenrechtskonventionen eingehalten werden. Sowohl Qualifizierung
als auch Qualitätsmanagementsysteme seien dringend erforderlich. 75
Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten seien
mangelhaft.
An den Familiengerichten werde Rechtsstaatlichkeit nur
vorgetäuscht, kritisiert Zahlväter-Aktivist Reinhard Häring (57). In
rund 90 Prozent der Trennungen werden die Kinder den Müttern
zugesprochen, die Väter häufig dämonisiert. Für "entsorgte" Väter
beginne nach dem Verlust des Kindes der soziale Abstieg bis hin zum
Suizid aus Verzweiflung.
Krasser aktueller Fall für das Zusammenwirken von Jugendamt und
Familiengerichten: Mike Werner (39) kämpft seit 2012 - derzeit in
zweiter Instanz - um das alleinige Sorgerecht für seine elf und 14
Jahre alten Söhne.
Boomende "Trennungs-Industrie": Im Jahr 2013 gab es laut
Statistischem Bundesamt 56.410 Verfahren um Umgangsstreitigkeiten an
deutschen Gerichten (2003: 35.156). In Bayern stieg diese Zahl auf
7.516 im Jahr 2013 (2003: 4.893).
Über Trennungsväter e. V. (www.trennungsvaeter.de)
Trennungsväter e. V., 2002 im oberpfälzischen Amberg gegründet,
ist seit 8. April 2015 durch den Wirtschafts- und Sozialrat der
Vereinten Nationen (ECOSOC) ein Sonderberaterstatus zuerkannt.
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