(ots) - Urteil stärkt deutsche Position in Verhandlungen
mit den USA über ein neues Abkommen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner Entscheidung vom
heutigen Tag die aktuelle Praxis der Ãœbermittlung und Speicherung von
Nutzerdaten europäischer Verbraucher in den USA für rechtswidrig
erklärt. Nach Auffassung des Gerichts entspricht diese Praxis nicht
den hohen Datenschutzstandards innerhalb der EU. Hierzu erklären die
rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die
Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:
"Das EuGH-Urteil bedeutet Rückenwind für die deutsche Position in
den Verhandlungen für ein neues Abkommen mit den USA. Die
persönlichen Daten der deutschen Verbraucher müssen auch außerhalb
der EU ausreichend geschützt werden. Das Urteil eröffnet den
nationalen Datenschutzbehörden die Möglichkeit, die Übermittlung von
Verbraucherdaten auf Server in den USA zu unterbinden. Damit
unterstützt der EuGH die deutsche Forderung nach hohen
Datenschutzstandards in den Verhandlungen zwischen der EU und den
USA. Gleiches gilt für die Verhandlungen über die
EU-Datenschutzgrundverordnung.
Das EuGH-Urteil geht auf die Klage eines österreichischen
Staatsbürgers gegen Facebook zurück. Der EuGH begründet seine
Entscheidung mit der Feststellung, dass es bei der Ãœbermittlung und
Speicherung von Kundendaten in den USA an ausreichendem Datenschutz
fehle. Außerdem könne eine Zweckentfremdung von Daten durch
amerikanische Behörden, wie die NSA, nicht ausgeschlossen werden."
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