PresseKat - Nordcapital Waldfonds 1: CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche

Nordcapital Waldfonds 1: CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche

ID: 1272139

München, 05. Oktober 2015. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft aktuell für Anleger des Nordcapital Waldfonds 1 Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.

(firmenpresse) - Der Nordcapital Waldfonds 1 investiert in verschiedene Mischwälder in Rumänien und wurde ausweislich der CLLB Rechtsanwälte vorliegenden Unterlagen u.a. mit einem hohen Wertsteigerungspotential bei Veräußerung der Waldflächen am Ende der Fondslaufzeit vertrieben. Weiter wurde dieses Anlageprodukt nach den Erkenntnissen der CLLB Rechtsanwälte mit prognostizierten, langfristig steigenden Holz- und Waldpreisen beworben.

Aufgrund kostenintensiver Infrastrukturmaßnahmen sah sich die Geschäftsführung aber außer Stande, für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 eine Ausschüttung an die Anleger zu bezahlen. Nachdem der Fonds insgesamt nur eine recht kurze Laufzeit bis Ende 2020 hat, bestehen bereits zum jetzigen Zeitpunkt größte Bedenken, ob der Fonds seine ursprünglichen Prognosen auch nur ansatzweise erreichen kann. Anleger wurden seinerzeit mit laufenden Auszahlungen von 4 % bis 6 % pro Jahr (nach Steuern in Rumänien) ab 2010 gelockt. „Nicht zuletzt auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre kann nicht ausgeschlossen werden, dass Anleger dieses Fonds auch massive Verluste bezüglich des investierten Kapitals erleiden werden“, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich, die bereits Anleger dieses Fonds vertritt.

Nach den Erkenntnissen der CLLB Rechtsanwälte wurden zahlreiche Anleger geschlossener Fonds nicht über die Risiken einer derartigen Beteiligung aufgeklärt. Bei diesen Anlageprodukten ist sowohl über die Verlustrisiken bis hin zum Risiko des Totalverlustes als auch darüber aufzuklären, dass eine vorzeitige Veräußerung nur sehr erschwert und häufig nur unter Inkaufnahme von hohen Verlusten möglich ist. Ferner müssen Anleger darauf hingewiesen werden, dass das Risiko besteht, gewinnunabhängige Ausschüttungen gegebenenfalls zurückzahlen zu müssen. Soweit die Beteiligung von einer Bank empfohlen wurde, ist diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu verpflichtet, über die an sie geflossene Provisionsvergütung aufzuklären.





Verstößt der Berater bzw. die Beratungsgesellschaft / Bank gegen die Pflicht zur zutreffenden und vollständigen Aufklärung des Anlegers über vorgenannte Umstände, hat der Anleger grundsätzlich Anspruch darauf, so gestellt zu werden als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Es ist dem Anleger also das von ihm investierte Kapital abzüglich der seit dem Erwerb an ihn geflossenen Ausschüttungen zu erstatten. Im Gegenzug hat der Anleger selbstverständlich die Beteiligung an die Beratungsgesellschaft/beratende Bank zu übertragen.

Anleger, die anlässlich der Zeichnung der Beteiligung nicht ordnungsgemäß über die mit diesem Fonds einhergehenden Verlustrisiken aufgeklärt wurden, sollten daher, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz weiter, durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Beratungsgesellschaft/beratende Bank zustehen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.





PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: leitz(at)cllb.de; Web: www.cllb.de



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Datum: 07.10.2015 - 09:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dr. Henning Leitz
Stadt:

München


Telefon: 089/ 552 999 50

Kategorie:

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Freigabedatum: 07.10.2015

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