(firmenpresse) - Was ist ein Heil- und Kostenplan?
In einem Heil- und Kostenplan für Zahnbehandlung stellt der Arzt die voraussichtlichen Kosten für die Behandlung auf. Der Heil- und Kostenplan ist zum einen für die Krankenkasse wichtig, damit diese einen Teil der Kosten übernehmen kann, zum anderen ist er aber auch für die private Zusatzversicherung von Bedeutung, über die ein weiterer Teil der Behandlungskosten abgerechnet werden kann. In einem Heil- und Kostenplan werden gerade bei kostenintensiven Behandlungen die Kosten für die Behandlung selbst sowie die möglichen Materialkosten aufgestellt. Versicherte, die eine private Zusatzversicherung abschließen möchten, sollten dies übrigens rechtzeitig vor der Diagnose und der Erstellung des Heil- und Kostenplans tun, damit sie diesen zur Kostenerstattung überhaupt einreichen können.
Bedeutung des Heil- und Kostenplans bei der Zahnbehandlung
Einem Heil- und Kostenplan kommt in der Kostenübernahme durch die Krankenkassen bei der Zahnbehandlung eine große Bedeutung zu. Ohne einen solchen, rechtzeitig vor der Behandlung durch den Zahnarzt erstellen Kostenplan kann keine Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse stattfinden. Auch wird unter Umständen ein solcher Heil- und Kostenplan benötigt, wenn eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wurde, damit diese ihren Teil der Kosten ebenfalls übernehmen kann. Bei normalen Behandlungen wie Zahnfüllung und Zahnoperationen ist ein solcher Heil- und Kostenplan übrigens nicht erforderlich. Für Zahnersatz gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Festzuschuss.
Gibt es gesetzliche Bestimmungen?
Für den Heil- und Kostenplan in der Zahnbehandlung gibt es vom Gesetzgeber klare Vorgaben, die vom Zahnarzt und von der Krankenkasse einzuhalten sind. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Kostenplans muss die gesetzliche Krankenkasse den Heil- und Kostenplan bearbeitet haben. Wurde der Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse genehmigt, gegebenenfalls mit Änderungen hinsichtlich des Zuschusses, muss die Zahnbehandlung, für die der Kostenplan erstellt und genehmigt wurde, innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden. Geschieht dies nicht, muss der Zahnarzt einen neuen Heil- und Kostenplan erstellen, den der Versicherte dann bei seiner Krankenkasse erneut einreichen muss.
Private Zahnzusatzversicherung als finanzielle Erleichterung
Wer keine private Krankenversicherung hat, der tut als gesetzlich Krankenversicherter gut daran, für seine Zahnbehandlung eine entsprechende private Zusatzversicherung abzuschließen. Die Kosten für Zahnersatz, Kronen und Brücken sind in den vergangenen Jahren sehr stark angestiegen, wodurch es vielen Versicherten oft sehr schwer fällt, eine für sich geeignete Zahnbehandlung aus eigener Tasche zu tragen. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung ist eine zusätzliche Absicherung zur Kostenübernahme der Krankenkasse möglich. Verlassen Sie sich nicht allein auf die Finanzierung durch Ihre Krankenkasse, da sonst hohe Kosten auf Sie zukommen können. Eine Implantatversorgung kann bis zu 20.000 EUR kosten.
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