(ots) - Die Nationale Initiative für Informations-
und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) begrüßt die Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der dem Votum des Generalanwalts
folgend das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für
unwirksam erklärt hat. "Spätestens mit der Veröffentlichung der
Praxis der US-Geheimdienste durch Edward Snowden wurde deutlich, dass
in den USA kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau
gewährleistet ist", erklärt RA Dr. Thomas Lapp, Vorsitzender der
NIFIS. Er führt aus: "Schon damals haben deutsche Datenschutzbehörden
erhebliche Bedenken geäußert. Allerdings war es zweifelhaft, ob die
nationalen Datenschutzbehörden berechtigt sind, die Entscheidung der
EU-Kommission eigenständig zu prüfen. Mit dem jetzigen Urteil ist
endlich Klarheit eingetreten."
Die Ãœbertragung personenbezogener Daten aus der EU in Drittstaaten
ist nur zulässig, wenn dort ein vergleichbares Datenschutzniveau
gewährleistet ist. Mit dem Safe-Harbor-Abkommen wurden Grundsätze
geregelt, bei deren Anwendung auch die Ãœbertragung personenbezogener
Daten an ein Unternehmen in den USA zulässig sein konnte, wenn dieses
Unternehmen sich gegenüber dem Handelsministerium zur Einhaltung
verpflichtete.
Der EuGH hat sich nun der Auffassung des Generalanwalts
angeschlossen, wonach die EU-Kommission eine eigene Beurteilung durch
die nationalen Datenschutzbehörden nicht ausschließen durfte. Auch
inhaltlich ist der EuGH der Linie des Generalanwalts gefolgt und hat
das Abkommen für unwirksam erklärt. Die Konsequenzen, insbesondere
für Unternehmen, sind erheblich.
Unternehmen, welche Datenübertragungen personenbezogener Daten mit
Unternehmen in den USA auf Basis des Safe-Harbor-Abkommens vereinbart
haben, müssen ihre Verträge auf neue Grundlagen stellen,
gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Unternehmen
beenden. Betroffen ist eine Vielzahl von Unternehmen, die heute
Cloud-Angebote amerikanischer Anbieter nutzen und dabei
personenbezogene Daten in die USA transferieren bzw. dort speichern
und verarbeiten.
Der NIFIS-Vorsitzende RA Dr. Thomas Lapp erläutert: "Die
EU-Kommission wird ihre Verhandlungen mit den USA über ein neues
Abkommen verstärken. Ob es möglich ist, mit den USA Vereinbarungen zu
treffen, die den europäischen Datenschutzstandards tatsächlich
entsprechen, wird sich zeigen. Amerikanische Unternehmen werden
versuchen, verstärkt europäische Rechenzentren aufzubauen. Allerdings
dürfte auch hier die Gefahr des Zugriffs der amerikanischen
Geheimdienste bestehen, da amerikanische Behörden nach wie vor die
Rechtsauffassung haben, auf Daten der europäischen
Tochtergesellschaften zugreifen zu dürfen. Europäische Unternehmen
werden sich daher überlegen müssen, ob sie nicht rein europäische
Lösung bevorzugen. Letztlich werden sich die USA nur dann auf die EU
in Sachen Datenschutz zubewegen, wenn die amerikanischen Unternehmen
andernfalls hohe Investitionen oder Umsatzausfälle auf sich zukommen
sehen."
NIFIS Nationale Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit e.V. ist eine neutrale Selbsthilfeorganisation,
die die deutsche Wirtschaft im Kampf gegen die täglich wachsenden
Bedrohungen aus dem Netz technisch, organisatorisch und rechtlich
unterstützen möchte. Vornehmliches Ziel der Arbeit der unter dem Dach
der NIFIS organisierten Gremien ist es, Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit und Integrität sowie den sicheren Transport von Daten
in digitalen Netzwerken sicherzustellen. Dazu entwickelt die NIFIS
seit ihrer Gründung im Jahr 2005 unterschiedliche Konzepte und setzt
diese in pragmatische Lösungen um. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit
zählen die aktive Kommunikation und die Bereitstellung von
Handlungsempfehlungen und Dienstleistungen.
Weitere Informationen:
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