(ots) - Gerade jetzt im Herbst und Winter sind
Kraftfahrer auf wald- und feldgesäumten Landstraßen zu besonderer
Vorsicht aufgerufen, um Wildunfälle zu vermeiden. Das gilt vor allem
in der Morgen- und Abenddämmerung, da es zu diesen Tageszeiten zu
häufigen Wildwechseln kommt. Allein im Jagdjahr 2013/2014
registrierte der Deutsche Jagdverband über 220.000 Unfälle mit
Wildbeteiligung. Die NÃœRNBERGER Versicherung gibt Verhaltenstipps,
wie die Gefahr eines solchen Unfalls möglichst gering bleibt.
Prävention von Wildunfällen
Generell gilt, dass in waldreichen Gebieten und überall dort, wo
Wildwechselschilder aufgestellt sind, das Tempo deutlich herabgesetzt
werden sollte. Bereits bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h beträgt
der Bremsweg 55 Meter, bei Nässe verlängert sich dieser noch. Zudem
sollten die Fahrbahnränder stets genau im Auge behalten werden, um im
Gefahrenfall schnell reagieren zu können. Wird ein Wildtier entdeckt:
hupen und abblenden, damit es einen Fluchtweg finden kann. Sollte es
bereits zu spät sein, um eine Kollision zu vermeiden, gilt es einen
kühlen Kopf zu bewahren. Peter Meier, Vorstandsmitglied der
NÃœRNBERGER, empfiehlt: "Bremsen Sie nur, wenn kein Auffahrunfall mit
einem nachfolgenden Fahrzeug droht und behalten Sie Ihren Kurs bei.
Ein reflexartiges, unkontrolliertes Ausweichmanöver kann weitaus
schlimmere Folgen haben als ein kontrollierter Zusammenstoß."
Richtig handeln bei Wildunfällen
Ist es zu einem Unfall mit Wildbeteiligung gekommen, muss zunächst
die Unfallstelle abgesichert und anschließend die Polizei
benachrichtigt werden. Zudem sollte man sich eine sogenannte
Wildbescheinigung vom zuständigen Förster oder Jagdpächter ausstellen
lassen sowie Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen,
um einen potentiellen Versicherungsfall nachweisen zu können. Die
Versicherung sollte im Schadenfall vor der Reparatur kontaktiert
werden.
Mit der NÜRNBERGER Versicherung zusätzlich geschützt
Ob die Kfz-Versicherung bei Wildunfällen zahlt oder nicht, hängt
von verschiedenen Faktoren ab. Bei einem Zusammenstoß mit einem Tier
greift die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung nicht.
Versicherungsschutz bietet hierfür nur eine Teil- bzw.
Vollkaskoversicherung. In der Regel trägt die Teilkasko die
entstandenen Kosten nur, wenn es sich bei dem angefahrenen Tier um
Haarwild handelt. Die NÃœRNBERGER AutoVersicherung Komfort bietet
jedoch bereits im Rahmen ihrer Teilkasko einen zusätzlichen Schutz
bei Kollisionen mit Tieren aller Art.
Pressekontakt:
NÃœRNBERGER Versicherungsgruppe
Öffentlichkeitsarbeit
Malika Chiheb
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Malika.Chiheb(at)nuernberger.de