(ots) - Am Dienstag reichte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer für
einen den Käufer eines GTD beim Landgericht Freiburg die nach unserer
Kenntnis deutschlandweit erste Klage gegen die Volkswagen wegen eines
mit dem Motor EA 189 ausgestatteten Motors ein. Der Klage liegt ein
Fall zugrunde, in dem sich wohl viele Dieselkäufer wiedererkennen
können: Der Kläger hatte einen Golf GTD u.a. auch deshalb gekauft,
weil dieser für seine niedrigen Schadstoffanteile, vor allem bei den
Stickoxid-Werte sich positiv von ähnlichen Autos unterscheide. Nun
musste der Kläger bei einem Check auf der Internetseite von
Volkswagen die ernüchternde Bestätigung lesen, dass sein Golf von
einer Software betroffen sei, die die Stickoxidwerte im Prüfstandlauf
optimiert.
Durch die jetzt eingereichte Feststellungsklage soll der Autobauer
VW verpflichtet werden, alle bereits vorhandenen und drohenden
Schäden von dem Kläger fern zu halten. Da die Volkswagen AG den
manipulierten Golf GTD gebaut hat, soll sie nun auch für die Schäden
des Klägers aufkommen.
Da sich bereits mehrere hundert betroffene VW-, Audi- und
Skodakäufer bei der Kanzlei melden, werden demnächst noch weitere
Klagen folgen. Autokäufer können ihre Rechte - wie der Kläger - gegen
VW selbst oder den Autoverkäufer geltend machen. Die Ansprüche
reichen vom Schadensersatz bis hin zur Rückabwicklung des
Fahrzeugkaufs. Einige Ansprüche wegen der Abgasmanipulation können
verjähren, weshalb schnelles Handeln erforderlich sein kann.
Weitere Informationen rund um das Thema Rechte der vom VW
Abgasskandal betroffenen Autokäufer befinden sich auf
www.vw-schaden.de und bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auf
www.dr-stoll-kollegen.de
Pressekontakt:
Ralph Sauer
Rechtsanwalt, Geschäftsführer
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