(ots) - Kurzfristige Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge
notwendig - Hessische Landesregierung wurde vom Verwaltungsgericht
Wiesbaden auf Antrag der DUH dazu verurteilt, kurzfristig alle
zumutbaren Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen, um
Stickstoffdioxidbelastung in beiden Städten auf den gesetzlichen
Grenzwert zu reduzieren
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut zwei Gerichtsverfahren
gegen das Land Hessen wegen Ãœberschreitung der
Luftqualitätsgrenzwerte gewonnen. Im Februar 2015 hatte der Umwelt-
und Verbraucherschutzverband wegen anhaltender zu hoher
Stickstoffdioxid-Belastung (NO2) in Limburg an der Lahn geklagt.
Bereits im November 2013 hatte sie Klage wegen der schlechten Luft in
Offenbach eingereicht. Die bisher umgesetzten Maßnahmen, so die
Auffassung der DUH, haben in beiden Städten die Luftqualität nicht
genügend verbessert und schützen die Gesundheit der Einwohner nicht
ausreichend. Seit dem 1. Januar 2010 gilt für Stickstoffdioxid
europaweit ein durchschnittlicher Jahresgrenzwert von 40 µg/m3.
Sowohl Limburg als auch Offenbach überschreiten diesen seit 2010
konstant.
"Der Richterspruch ist eine Ohrfeige für die Hessische
Landesregierung. Das Hessische Umweltministerium muss endlich
konkrete Maßnahmen wie die Aussperrung von schmutzigen
Diesel-Fahrzeugen gegen die schlechte Luft in Offenbach und Limburg
ergreifen. Es geht nicht an, dass insbesondere sozial Schwache,
Kranke und kinderreiche Familien, die wegen der niedrigen Mietkosten
an stark befahrenen Straßen wohnen müssen, weiterhin hochgiftige
Diesel-Abgase einatmen müssen. Die Rechtslage ist eindeutig - auch im
schwarz-grün regierten Hessen geht Gesundheitsschutz vor 'Freie Fahrt
für Diesel-Stinker'", fordert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
DUH.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden betonte, Hessen sei verpflichtet,
einen Luftreinhalteplan aufzustellen, der dafür sorgt, dass der
Grenzwert "im Rahmen des tatsächlich Möglichen und rechtlich
Verhältnismäßigen" eingehalten wird. In der Folge muss das Hessische
Umweltministerium jetzt einen Zeitplan vorlegen, der aufzeigt, mit
welchen Maßnahmen die Luft in Limburg und Offenbach bis zur
Einhaltung der geltenden Grenzwerte erreicht wird. Das Gericht machte
deutlich, dass es finanzielle oder wirtschaftliche Aspekte nicht als
Argument gelten lässt, von Maßnahmen zur Einhaltung der
Immissionsgrenzwerte abzusehen. Die Haltung der Bundesregierung, die
argumentiert hatte, dass mit einer Einhaltung des
NO2-Immissionsgrenzwertes an den entsprechenden Messstandorten nicht
vor 2020 zu rechnen sei, bezeichnete das Gericht als rechtswidrig und
folgt damit der Argumentation der DUH.
Das Umweltbundesamt hatte im Jahr 2013 eine Bestandsaufnahme der
deutschen Luftreinhaltepläne erstellt und 110 Maßnahmen erfasst, die
geeignet sind, die NO2-Konzentration zu senken. "Die zuständigen
Behörden dürfen sich nicht länger zurückzulehnen und sich auf die
Hoffnung beschränken mit Einführung der Euro-6-Norm für Pkw werde
eine Annäherung an den Luftqualitätsgrenzwerte erreicht", so Resch.
"Der aktuelle Abgasskandal zeigt, dass selbst die modernsten
Euro-6-Diesel-Pkw im Durchschnitt 700 Prozent mehr des Diesel-Gifts
NO2 ausstoßen als erlaubt. An den Realemissionen gemessen entspricht
dies dem Euro 2 Grenzwert der 90er Jahre. Wir fordern für solche
schmutzigen Diesel-Pkw ein Fahrverbot in hochbelasteten
Innenstadtbereichen, angefangen mit Wiesbaden, Limburg und Offenbach
ab 2016."
Im Juni 2015 hatte die EU-Kommission ein
Vertragsverletzungsverfahren wegen anhaltender Ãœberschreitung der
NO2-Grenzwerte gegen Deutschland eingeleitet. Hauptursache für die
hohe Belastung mit NO2 sind die Emissionen aus dem Verkehrssektor, in
erster Linie von Diesel-Fahrzeugen. Die EU-Kommission bekräftigt,
dass Maßnahmen, wie das Verbot von Dieselfahrzeugen in städtischen
Gebieten und die Förderung von Hybrid- oder Elektroautos oder anderer
Fahrzeuge, die ohne Schadstoffausstoß betrieben werden können, einen
wesentlichen Beitrag zur Problemlösung leisten könnten.
Die DUH hat in der Vergangenheit wiederholt die Umsetzung von
Luftreinhaltemaßnahmen juristisch erstritten. Im September 2013
stärkte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Klagebefugnis von
Umweltschutzorganisationen und ermöglichte ihnen, unzureichende
Maßnahmen zur Luftreinhaltung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Hintergrund war eine Klage der DUH gegen das Land Hessen wegen
anhaltender Luftschadstoffbelastung in Darmstadt.
"Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gewährt wie
zahlreiche andere Urteile davor, ein Recht auf saubere Luft. Diese
Entscheidung kann Hessens Umweltministerium nicht ignorieren und muss
deshalb in allen betroffenen hessischen Städten effektive Maßnahmen
zum Schutz von Umwelt und Gesundheit umsetzen", sagt Rechtsanwalt
Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger, der die Klage der DUH
eingereicht hatte.
Die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu Limburg
und Offenbach finden Sie unter diesem Link: http://l.duh.de/p081015a
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger(at)geulen.com
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
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