(ots) - Die Gerichte müssen sich wegen des VW-Skandals
bereits mit den Klagen von Autokäufern und Aktionären befassen. Doch
die große Mehrheit der betroffenen Autobesitzer befürchtet zwar, dass
Schäden zurückbleiben können, ist sich gleichzeitig aber sehr
unsicher, ob sie besser abwarten oder jetzt handeln sollen. Die
Fachanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigen Betroffenen auf,
dass sie bereits jetzt erfolgversprechend den Autohersteller VW
verpflichten können, die Schäden und wirtschaftlichen Nachteile von
den Autobesitzern fernzuhalten.
Denn trotz des Versprechens von Nachbesserungen hält sich
Volkswagen bislang wegen Folgeschäden, wie den etwa erwartbaren
Wertminderungen bei einem EA 189-Auto oder Mietwagenkosten, bedeckt.
Mit anderen Worten: Die Betroffenen tragen derzeit dieses Risiko
selbst. Und während die Autokäufer auf die Nachbesserung warten,
können - vor allem bei jüngeren Kaufverträgen - Fristen für
Gewährleistungsrechte und Garantien ablaufen.
VW soll verpflichtet werden, sämtliche Schäden der EA 189-Käufer
zu übernehmen
Deswegen sollten sich betroffene Autokäufer absichern und bereits
jetzt handeln. Dass bereits jetzt Rechte gesichert werden können,
zeigt die Klage des von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Golf
GTD-Fahrers: Dort soll VW verpflichtet werden, für alle Schäden und
wirtschaftlichen Nachteile aufzukommen. Denn selbst eine öffentliche
Zusage von VW in der Presse ist in rechtlicher Hinsicht ein
wackeliger Boden, um später bei einem Streitfall (Folge-)Schäden
erfolgreich geltend machen zu können.
Fristen laufen - Verkehrsrechtsschutz hilft auch Käufern weiter
Während des Wartens auf die Nachbesserung laufen gleichzeitig
rechtliche Fristen - etwa bei Gewährleistungsrechten oder Garantien -
unerbittlich weiter. Daher sollten Betroffene, die sich rechtlich
absichern wollen, nicht zögern. Zudem können die allermeisten
Autofahrer bei einem wichtigen und kritischen Punkt der
Rechtsverfolgung, nämlich den anfallenden Kosten, auf ihre
Verkehrsrechtsschutz oder Privatrechtsschutzversicherung
zurückgreifen.
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Ralph Sauer
Rechtsanwalt, Geschäftsführer
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