hierfür eine Lizenz erforderlich? Oder geht es auch ohne Lizenz zur Vermögensverwaltung?
Entscheidend hierfür sind meist zwei Punkte: die Gewerblichkeit des Handelns und die anzuwendenden Steuersätze auf Gewinne.
(firmenpresse) - Häufig planen viele Kapitalanleger, eine eigene Vermögensverwaltungsgesellschaft zu gründen. Wenn private Banker, Vermögensverwalter oder Finanzplaner überlegen, eine eigene Vermögensverwaltung zu gründen, stellt sich schnell die Frage, wann die Schwelle zur „Gewerblichkeit“ ihrer Vermögensanlagen überschritten wird.
Wird diese Schwelle überschritten, stellen die Kapitaleinkünfte Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Es fällt Körperschafts- und Gewerbesteuer an, die im Regelfall höher ist als der Abgeltungssteuersatz von 25%. Nennen Sie ein großes Vermögen Ihr Eigen, lohnt es sich angesichts der Abgeltungssteuer eine Vermögensverwaltung zu gründen
Wann liegt Gewerblichkeit bei der Vermögensverwaltung vor?
Wertpapierhandel stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar, wenn sie eine selbstständige, nachhaltige, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und regelmäßig betrieben wird.
Selbständigkeit indiziert durch Unternehmerrisiko und –initative
Wird die Tätigkeit auf eigene Gefahr und Rechnung und auf eigene Verantwortung durchgeführt wird, liegt eine selbständige Tätigkeit vor. Soll durch den Handel mit Wertpapieren ein Einkommen generiert werden, spricht man von Nachhaltigkeit. Damit verbunden ist die Gewinnerzielungsabsicht – wer handelt schon, weil er Verluste einfahren möchte?
Geht der Kapitalanleger mit diesen Wertpapiergeschäften an die Öffentlichkeit und bietet seine Dienste an, nimmt er am wirtschaftlichen Verkehr teil.
Wenn die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte in den Vordergrund tritt und unter Gewinnerzielungsabsicht in erheblichem Umfang auch für fremde Rechnung Wertpapiere gekauft und verkauft werden, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Darüber hinaus muß der Rahmen privater Vermögensverwaltung durch den Wertpapierhandel überschritten sein.
Was ist der Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung?
Ein Tätigwerden ausschließlich für eigene Rechnung deutet in der Regel darauf hin, dass der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten wird.
Lizenz beantragen oder private Vermögensverwaltung gründen?
Wenn Sie eine MiFiD-konforme Lizenz beantragen möchten, ist dies machbar. Doch der Aufwand, der mit dem laufenden Betrieb einer eigenen Vermögensverwaltungsgesellschaft entsteht, wird häufig unterschätzt. Nicht die Beantragung einer eigenen Zulassung ist aufwändig, sondern der laufende Betrieb und die Einhaltung der fortschreitenden Regulierung. Aus diesem Grund sehen viele Berater von einer eigenen Lizenz ab.
Dabei gibt es attraktive Alternativen zur eigenen Lizenz:
Vermögensverwaltungsgesellschaft in Liechtenstein gründen
Bei der Liechtensteiner Vermögensverwaltungsgesellschaft (VVG) handelt es sich um eine juristische Person oder Personengesellschaft, die
•Anlageberatung,
•Annahme und Übermittlung von Aufträgen,
•Portfolioverwaltung,
•Wertpapier- und Finanzanalyse
zum Unternehmensgegenstand haben kann.
Bei ihrer Tätigkeit hat die Liechtensteiner Vermögensverwaltungsgesellschaft die gesetzlich geregelten Sorgfalts- und Treuepflichten zu beachten. Die VVG muß Kunden zur Bestimmung des Schutzniveaus in die Kategorien nichtprofessionelle-, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien einzuordnen. Die liechtensteinische Vermögensverwaltungsgesellschaft (VVG) wird durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) in Liechtenstein reguliert. Private Vermögensverwaltungen unterliegen nicht der Finanzmarktaufsicht.
Die Liechtensteiner Vermögensverwaltungsgesellschaft kann als Körperschaft des privaten Rechts als Anstalt oder Stiftung oder Aktiengesellschaft gegründet werden.
Steuerliche Begünstigung der VVG in Liechtenstein
Grundsätzlich unterliegen aktiven Einnahmen einer Liechtensteiner Gesellschaft der Ertragssteuer in Höhe von 12,5 % des Gewinnes.
Jedoch werden Liechtensteinische Vermögensverwaltungsgesellschaften nur mit dem Mindestsatz von CHF 1.200 jährlich pauschal besteuert, da sie als Privatvermögensstruktur (PVS) steuerlich privilegiert sind. Bei der PVS handelt es sich um eine juristische Person, deren alleiniger Zweck die Vermögensverwaltung ist. Sie darf nur Vermögen erwerben, besitzen, verwalten oder veräußern. Eine PVS darf nur dann Beteiligungen halten, wenn sie keinen tatsächlichen Einfluss auf die Verwaltung der Tochtergesellschaft ausübt. Der Eigentümer einer PVS muss weiterhin entweder eine natürliche Person, eine Gesellschaft mit PVS- Steuerstatus oder eine auf Rechnung einer dieser beiden Personengruppen zwischengeschaltete Person handeln.
Erfahrene und kompetente Berater an Ihrer Seite!
Das Halten von Vermögenswerten durch Kapitalgesellschaften bietet vielfältiges Potenzial zur Planung und Steueroptimierung. Jedoch kann damit eine Steuerfalle verbunden sein, weshalb eine professionelle Beratung unumgänglich ist.