PresseKat - Abgasskandal der Volkswagen AG – US Chef von VW Michael Horn räumt vor dem US – Kongress ein, .

Abgasskandal der Volkswagen AG – US Chef von VW Michael Horn räumt vor dem US – Kongress ein, ...

ID: 1273404

...dass er bereits im Frühjahr 2014 über mögliche Verstöße gegen Emissionsrichtlinien informiert wurde
CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger in Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG)

(firmenpresse) - München, 08. Oktober 2015.

Michael Horn, Chef von VW in den USA, wird heute vor dem US – Kongress erklären, dass er bereits im Frühjahr 2014 darüber unterrichtet wurde, dass es mögliche Verstöße gegen Emissionsrichtlinien gibt und dass die Umweltbehörde EPA verschiedene Strafen für derartige Verstöße verhängen kann.

VW war also frühzeitig über die Untersuchungen und die möglichen Sanktionen der Umweltbehörde EPA informiert, ohne diese Informationen zu veröffentlichen.

Anleger, die ab dem Frühjahr 2014 Aktien der Volkswagen AG erworben haben, haben daher unseres Erachtens sehr gute Chancen auf Schadensersatz. Denn VW hätte die Ermittlungen sowie die möglichen Sanktionen der EPA veröffentlichen müssen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Anleger bei pflichtwidrig unterlassener Veröffentlichung einer Insiderinformation, welche Schadensersatzansprüche nach § 37 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG begründet, den Erwerbsschaden ersetzt verlangen. Also die Rückzahlung des Erwerbsentgelts Zug um Zug gegen Hingabe der erworbenen Aktien, wenn die Aktien in Kenntnis der veröffentlichungspflichtigen Tatsache (hier die Ermittlungen der EPA) nicht erworben worden wären, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich.

CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger in dem bereits von einzelnen Klägern beantragten Musterverfahren gegen VW. Erforderlich für die Durchführung des Musterverfahrens sind mindestens 10 gleichgelagerte Fälle, was im Verfahren Volkswagen AG unschwer erreicht wird.

Der Vorteil des Musterverfahrens nach dem KapMuG liegt darin, dass Fragen, die für Kläger gleichgelagert von Relevanz sind, in einem einzelnen Musterprozess von einem ausgewählten Musterkläger beim Oberlandesgericht geklärt werden. Die ebenfalls klagenden anderen Anleger müssen entscheidungserhebliche Rechtsfragen daher nicht in ihrem eigenen Prozess durchstreiten; vielmehr wird ihr Rechtsstreit gemäß § 8 KapMuG ausgesetzt; die Entscheidung im Musterverfahren hat dann für alle ausgesetzten Klageverfahren Bindungswirkung.





Alternativ besteht die Möglichkeit für Anleger, Ansprüche im Musterverfahren lediglich anzumelden. Diese Anmeldung hat verjährungshemmende Wirkung. Der Nachteil gegenüber einer Klageerhebung liegt in der fehlenden Bindungswirkung des Musterentscheids.

CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger sowohl in Klageverfahren als auch bei der Anmeldung von Ansprüchen im Musterverfahren.

Geschädigte Anleger sollten unbedingt von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen und sich beraten lassen, wie diese geltend gemacht werden können.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.





PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: leitz(at)cllb.de; web: www.cllb.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Haftung bei Unfall auf nassem Laub CLLB Rechtsanwälte informieren über  Rechte der Autokäufer beim VW Abgasskandal
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 09.10.2015 - 10:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1273404
Anzahl Zeichen: 3102

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Henning Leitz
Stadt:

München


Telefon: 089/ 552 999 50

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.10.2015

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Abgasskandal der Volkswagen AG – US Chef von VW Michael Horn räumt vor dem US – Kongress ein, ..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

AB 01.02.2017 - NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN FÃœR UNTERNEHMER ...

Am 01.04.2016 trat das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) in Kraft. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist die nationale Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in V ...

Kostenerstattung bei LASIK statt Brille ...

CLLB Rechtsanwälte vertreten eine Vielzahl von Patienten, die sich einer Augen LASIK Operation und einem Austausch der Linsen (refraktiver Linsentausch) unterzogen haben, um in Zukunft das Tragen von Brille und Kontaktlinsen zu vermeiden. Die Priva ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte