PresseKat - ADAC-Tipps: Rechte und Pflichten von Taxipassagieren / Was tun bei falschen Quittungen, verweigerten

ADAC-Tipps: Rechte und Pflichten von Taxipassagieren / Was tun bei falschen Quittungen, verweigerten Fahrten und Umwegen

ID: 1273421

(ots) - Zunächst: Taxis sind Teil des öffentlichen
Personennahverkehrs und unterliegen damit dem
Personenbeförderungsgesetz. Darüber hinaus gelten jedoch
Taxiordnungen, die sich von Stadt zu Stadt unterscheiden können.
Damit Taxipassagiere wissen, welche Rechte und welche Pflichten
überall gelten, hat der ADAC die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Am Taxistand haben Fahrgäste das Recht, ihr Taxi frei zu wählen.
Immer wieder werden Fahrgäste an das erste Taxi am Stand verwiesen.
Daran muss sich der Kunde aber nicht halten. Auch der Sitzplatz im
Taxi darf ausgesucht werden. Innerhalb bestimmter Gebiete, der
sogenannten Pflichtfahrgebiete, haben Taxifahrer eine
Beförderungspflicht. Das heißt, der Fahrer muss auch Kurzstrecken
anstandslos fahren. Die Beförderung von angetrunkenen oder
aggressiven Fahrgästen darf hingegen verwehrt werden.

Die Beförderungspflicht gilt übrigens auch für Haustiere - außer
der Fahrer sieht seine eigene oder die Sicherheit anderer Menschen
bedroht. Ob für das Haustier ein Zuschlag fällig wird, regeln die
Taxitarifordnungen der einzelnen Städte. Blindenhunde bilden eine
Ausnahme, sie müssen stets kostenlos mitgenommen werden. Der ADAC
weist darauf hin, dass Kinder bis zwölf Jahren oder 150cm Körpergröße
in geeigneten Kindersitzen angeschnallt sein müssen. Die Fahrer sind
deshalb verpflichtet, zwei Kindersitze mitzuführen.

Ob ein Fahrer beim Ein- und Ausladen des Gepäcks oder beim Ein-
und Aussteigen eines Fahrgastes Hilfe leisten muss, hängt von der
regionalen Taxiordnung ab. Eine verbindliche Regelung gibt es dagegen
beim Gewicht: Mindestens 50 Kilo Gepäck muss ein Taxi befördern
können. Ausgenommen davon sind gefährliche Stoffe. Auch Gepäckstücke,
die zu groß, zu schwer oder zu sperrig sind, können verweigert
werden.

Tolerant muss ein Taxifahrer hingegen gegenüber den Wünschen der




Fahrgäste sein. So muss er Fenster öffnen und die Lautstärke des
Radios regulieren, falls dies gewünscht ist. Generell dürfen ohne
Einverständnis des Fahrgastes auch keine "fremden" Personen
mitbefördert werden. Der Fahrer darf eigene Besorgungen auch nur mit
der Zustimmung seines Fahrgastes machen.

Verboten ist es, in Taxis zu rauchen - sowohl für den Fahrer als
auch für den Fahrgast. Als Fahrgast muss man sich zudem auf allen
Plätzen an die Gurtpflicht halten.

Die Frage nach dem kürzesten Weg sorgt immer wieder für Ärger.
Grundsätzlich muss der Fahrer die kürzeste Strecke wählen, es sei
denn, er vereinbart mit dem Fahrgast einen anderen Weg. Auf Wunsch
des Kunden muss zudem eine Quittung ausgestellt werden. Aus dieser
sollten mindestens Start- und Zielort, der Preis sowie das amtliche
Kennzeichen oder die Ordnungsnummer hervorgehen. Der Fahrer muss
außerdem auf 50 Euro herausgeben können. Der ADAC appelliert an die
Taxi-Kunden, das Wechselgeld sofort nachzuzählen, da spätere
Reklamationen meist zwecklos sind.

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Pressekontakt:
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Externe Kommunikation
Johannes Gerl
Tel.: +49(0)89/7676-3266
E-Mail: Johannes.Gerl(at)adac.de


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Datum: 09.10.2015 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1273421
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Stadt:

München



Kategorie:

Transport - Logistik



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