(ots) - Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Polen und
Deutschland wurde vor 40 Jahren - am 9. Oktober 1975 - in Warschau
unterzeichnet. Von dem Abkommen profitieren Rentner und Beschäftigte,
die in Deutschland und in Polen gearbeitet und
Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, sowie deren
Hinterbliebene. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in
Berlin hin.
Das Abkommen gilt für alle, die am 31. Dezember 1990 in
Deutschland oder Polen gewohnt haben und heute noch dort wohnen -
unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Für diejenigen, die nach
dem 31. Dezember 1990 nach Deutschland gezogen sind, gilt das
europäische Gemeinschaftsrecht.
Von 1976 bis zum Jahresende 1990 sind mehr als 900 000 - in aller
Regel deutschstämmige - Personen von Polen nach Deutschland gezogen
und gehören damit zu dem Personenkreis, der eine deutsche Rente nach
dem Sozialversicherungsabkommen von 1975 bekommt oder unter
bestimmten Voraussetzungen bekommen kann.
Das 40-jährige Bestehen des Abkommens wird von der Deutschen
Rentenversicherung Berlin-Brandenburg heute ab 15.00 Uhr mit einem
Festakt im Potsdamer Landtag gewürdigt.
Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten im Ausland gibt es im
Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder am kostenlosen
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800.
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Dr. Dirk von der Heide
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