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mzs Rechtsanwälte: Weitere Aktionäre können sich dem
Musterverfahren anschließen - Wichtige Verjährungsfrist - Kostenlose
Infoveranstaltung
Der VW-Skandal spitzt sich weiter zu. Nun erreichen die ersten
Schadensersatzklagen die Gerichte. Auch ein Düsseldorfer Aktionär
klagt auf Schadensersatz und fordert von VW finanzielle Entschädigung
für den vom Konzern verschuldeten Kursverlust. Für seinen Mandanten
hat die Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte, eine der größten
Fachkanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland,
gleichzeitig ein Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Landgericht
Braunschweig beantragt. Dies ermöglicht die Bündelung einer Vielzahl
von Klägern und die Klärung der grundsätzlichen Rechtsfragen.
Für den Düsseldorfer Kläger geht es um rund 22.000 EUR. Der Kläger
hatte am 29.06.2015 insgesamt 200 VW-Aktien zu einem Stückpreis von
214 EUR erworben. Der Kurswert betrug insgesamt 42.800 EUR. Am
07.10.2015 hat er die Aktien zu einem Stückpreis von nur noch 104,155
EUR verkauft.
Die Aktie war also nahezu nur noch die Hälfte wert und der
Aktionär erlitt einen Erwerbsschaden von 21.969 EUR.
Hilfsweise wird der sogenannte Kursdifferenzsschaden eingeklagt.
Diesen beziffert mzs Rechtsanwälte mit rund 56 EUR je Aktie. Es
handelt sich hierbei um die Differenz zwischen dem Schlusskurs im
Xetra-Handel am Freitag, 18.09.2015, in Höhe von 161,65 EUR und dem
Schlusskurs am Dienstag, 22.09.2015, in Höhe von 106 EUR.
Warum VW Schadensersatz zahlen muss
VW ist seit dem Jahre 2007 wiederholt und von verschiedenen
Stellen auf mögliche Manipulationen an den Abgaseinrichtungen seiner
Diesel-Fahrzeuge hingewiesen worden. Für den Vorstand bestand nach
Rechtsauffassung der mzs Rechtsanwälte spätestens seit
Veröffentlichung einer Studie der West Virginia University am 15. Mai
2014 die Verpflichtung, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und
dem Vorwurf der Abgasmanipulation konsequent nachzugehen. In der
Studie waren überhöhte Emissionswerte bei mehreren
VW-Dieselfahrzeugen festgestellt worden.
Der Vorstand einer AG trägt die Verantwortung für die Einhaltung
sämtlicher Vorschriften. Er darf keine Gesetzesverstöße anordnen und
muss das Unternehmen so organisieren und beaufsichtigen, dass keine
Gesetzesverstöße erfolgen. Dieser Pflicht ist der Vorstand der
Beklagten nach den bisherigen Informationen nicht hinreichend
nachgekommen.
"Eine etwaige Unkenntnis von den Abgasmanipulationen seitens des
VW-Vorstands war somit jedenfalls ab dem 15. Mai 2014 grob
fahrlässig", sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Meschede, welcher das Klageverfahren
federführend betreut.
Da es VW unterließ, den Kapitalmarkt ab dem 15. Mai 2014 auf die
Abgasmanipulationen per so genannter Ad-hoc-Mitteilung zu
informieren, machte sich der Konzern nach Auffassung der mzs
Rechtsanwälte gegenüber den Aktionären nach § 37 b WphG
schadensersatzpflichtig, die VW-Aktien ab diesem Zeitpunkt erwarben
und bis zum öffentlichen Bekanntwerden der Abgasmanipulationen am 18.
September 2015 hielten.
Aktionäre können sich Musterverfahren anschließen
Im Kapitalanlagerecht gibt es die Möglichkeit, eine Vielzahl von
Klagen in einem Musterverfahren zu bündeln. Dem Verfahren kann man
entweder durch Klage oder durch bloße Anmeldung beitreten. Welche
Form der Teilnahme empfehlenswert ist, hängt insbesondere von der im
konkreten Fall geltenden Verjährungsfrist ab.
Verjährungfrist für Schadensersatz
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen nicht
rechtzeitiger Ad-hoc-Mitteilung wurde erst vor wenigen Monaten, zum
10.07.2015, auf drei Jahre ab Kenntnis verlängert. Für Aktionäre,
welche VW-Aktien vor dem 10.07.2015 erworben haben, gilt demgegenüber
eine einjährige Verjährungsfrist ab Bekanntwerden der
Abgasmanipulation.
"Die Teilnahme am Kapitalanleger-Musterverfahren ist ein sehr
effektiver Weg, um möglichst vielen Anlegern zu ihrem Recht zu
verhelfen: kostengünstiger und für den einzelnen Anleger mit deutlich
weniger Aufwand verbunden als ein klassisches Klageverfahren", betont
Dr. Meschede.
"Wir stehen zudem in engem Kontakt zu mehreren
Prozessfinanzierungs-gesellschaften, um eine Prozessfinanzierung für
Geschädigte zu ermöglichen", fügt Rechtsanwalt Dr. Meschede hinzu.
Kostenlose Infoveranstaltung
Interessierte VW-Aktionäre haben die Möglichkeit, sich über ihre
rechtlichen Möglichkeiten in einer Informations-Veranstaltung zum
Thema "Schadensersatz für VW-Aktionäre" der mzs Rechtsanwälte am
29. Oktober 2015
um 19 Uhr
im Swiss Hotel Düsseldorf/Neuss, Rheinallee 1, 41460 Neuss
kostenlos und unverbindlich zu informieren. Eine Anmeldung ist
nicht zwingend, aber gewünscht. mzs Rechtsanwälte hat eine
Info-Webseite unter www.abgasmanipulation-recht.de eingerichtet, auf
der sich VW-Aktionäre kostenlos für weitere Informationen
registrieren können.
Über die mzs Rechtsanwälte GbR
mzs Rechtsanwälte ist eine mittelständische Fachkanzlei für Bank-
und Kapitalmarktrecht mit Sitz in Düsseldorf. Im Jahr 1954 von
Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer gegründet, wird die Kanzlei seit
2011 von den Rechtsanwälten Gustav Meyer zu Schwabedissen, Martin
Wolters, Dr. Jochen Strohmeyer, Dr. Thomas Meschede und Arne Podewils
LL.M. geführt. Derzeit beraten 14 Anwälte, darunter 7 Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzdienstleister, Anleger und
Vertriebe. Sie ist damit eine der größten Fachkanzleien für Bank- und
Kapitalmarktrecht in Deutschland. Weitere Informationen zu mzs
Rechtsanwälte finden Sie unter www.mzs-recht.de. Über aktuelle
finanzmarktrechtliche Themen berichtet die Kanzlei auch in ihrem Blog
unter www.finanzmarkt-recht.de.
Pressekontakt:
//Barbara Stromberg
//Presse- und Textagentur Textorama
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