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Deutsches Kinderhilfswerk: Asylrecht muss sich stärker an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausrichten

ID: 1273904

(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert
Bundesregierung und Bundestag auf, bei den geplanten Änderungen im
Asylrecht den Maßgaben der UN-Kinderrechtskonvention größere
Beachtung zu schenken. Sowohl im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
als auch im Gesetz zur Verteilung und Unterbringung unbegleiteter
Flüchtlingskinder muss deutlich werden, dass über die aktuelle
Krisensituation hinaus, das Kindeswohl an erster Stelle steht.

"Ziel muss sein, dass die Unterbringung in
Gemeinschaftsunterkünften nicht zum Regelfall wird und sowohl auf dem
Wohnungsmarkt als auch in der Jugendhilfe mittelfristig ausreichende
Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Die Wohn- und
Lebenssituation in diesen Gemeinschaftsunterkünften birgt für Kinder
gesundheitsgefährdende Faktoren, die zu chronischen Krankheiten und
psychischen Dauerschäden führen können. Die Struktur und Organisation
der Unterkünfte, die beengten Wohnverhältnisse, das Fehlen von
Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, der Mangel an Anregung, die
nachteiligen hygienischen Zustände und häufige Unruhe führen dazu,
dass Kinder ihre elementaren Bedürfnisse nicht ausleben können und in
ihrem Spiel- und Bewegungsdrang, ihrer Lernfähigkeit und in ihren
Wahrnehmungs- und Erlebnismöglichkeiten eingeschränkt werden. Die
Wohn- und Lebensbedingungen in Gemeinschaftsunterkünften fordern
Kindern Anpassungsleistungen ab, die sie häufig überfordern und sie
in ihrer psycho-sozialen Entwicklung stark gefährden. Wenn Kinder
generell bis zu sechs Monaten und Kinder aus sogenannten sicheren
Drittstaaten sogar auf unbestimmte Zeit in Gemeinschaftsunterkünften
untergebracht werden sollen, werden elementare Kinderrechte
verletzt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen
Kinderhilfswerkes anlässlich der morgigen Anhörungen im
Innenausschuss und im Familienausschuss des Deutschen Bundestages.





"Auch beim Gesetzentwurf zur Umverteilung unbegleiteter
Flüchtlingskinder sehen wir als Kinderrechtsorganisation neben einer
Reihe von positiven Aspekten noch zu viele negative Punkte. Es ist
sehr wichtig, dass Flüchtlingskinder unabhängig von ihrem
Aufenthaltsstatus ein Anrecht auf vollständige Leistungen der Kinder-
und Jugendhilfe haben. Auch die Beteiligung der unbegleiteten
Flüchtlingskinder am Verfahren der vorläufigen Inobhutnahme und die
Heraufsetzung der Verfahrensfähigkeit im Asylverfahren auf 18 Jahre
zählen zu den positiven Aspekten. Aber der Entwurf bleibt auf halber
Strecke stehen, es fehlt eine konsequente kinderrechtliche
Perspektive. So sollte aus unserer Sicht eine Umverteilung
unbegleiteter Flüchtlingskinder nur möglich sein, wenn es
ausdrücklich dem Kindeswohl dient und mit ihrem Einverständnis
geschieht", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte der Vorrang des
Kindeswohls für Flüchtlingskinder insgesamt im Asylrecht gesetzlich
verankert werden. Um die Bedeutung der Kinderrechte herauszustellen
und den grundsätzlichen Willen zur vollen Umsetzung der Rechte aus
der UN-Kinderrechtskonvention öffentlich zu betonen, ist die Aufnahme
von Kinderechten im Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz geboten. Um
sicherzustellen, dass im Asylverfahren und bei der Anwendung
aufenthaltsrechtlicher Regelungen der Vorrang des Kindeswohls gemäß
Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet wird, sollte
dieses Prinzip im Gesetzestext an zentraler Stelle normiert werden.
Zudem sollten in den Verwaltungsvorschriften bezüglich der
Gesetzesnormen, bei denen Ermessensentscheidungen zu treffen sind und
die Interessen von Kindern berührt werden, Hinweise auf den Vorrang
des Kindeswohls aufgenommen werden.



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Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
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Datum: 11.10.2015 - 12:20 Uhr
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