(ots) -
- Mit dem Studien- und Ausbildungsstart beginnt für viele junge
Menschen ein mobiles und reiseintensives Leben.
- Je nach Form der Mobilität sind bestimmte Versicherungen
sinnvoll.
Viele junge Leute starten jetzt mit dem Studium oder mit der
Berufsausbildung. Damit beginnt ein neuer Lebensabschnitt mit
zahlreichen Veränderungen: Ob Wohnortwechsel, Pendeln zum
Ausbildungsort, (Studien-)Reisen oder Auslandsaufenthalte - junge
Menschen sind viel unterwegs. "Damit Studenten und Auszubildende gut
abgesichert ans Ziel kommen, sollten sie zum Ausbildungsstart ihren
Versicherungsschutz überprüfen und eventuelle Lücken schließen", rät
Frank Bärnhof, Versicherungsexperte von CosmosDirekt.
Haftpflichtversicherung - ein Muss
Wer anderen einen Schaden zufügt, etwa bei einem Unfall mit dem
Fahrrad, ist gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet - unbegrenzt
und ein Leben lang. Meist sind Studenten und Azubis während ihrer
Ausbildung noch über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern
abgesichert. Voraussetzung: Die Eltern haben eine solche Police.
Tipp: Da einige Versicherer den Familienschutz an Höchstaltersgrenzen
knüpfen, sodass der Familienschutz möglicherweise nicht bis zum Ende
der Ausbildung gilt, sollten vorhandene Verträge genau geprüft
werden. Gute Policen gewähren den Familienschutz unabhängig vom Alter
des Kindes bis zum Abschluss der ersten Ausbildung.
Auf dem Rad zur Uni
Kurze Strecken - etwa zum Campus, zur Berufsschule, zum Einkaufen
oder zum Treffen mit Freunden - legen junge Leute oft mit dem Fahrrad
zurück. Doch einmal nicht aufgepasst im dichten Straßenverkehr - und
schon ist ein Unfall mit möglicherweise gravierenden Verletzungen
passiert. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung leistet eine
private Unfallversicherung nicht nur bei Unfällen auf dem direkten
Weg zwischen Wohnung und Ausbildungsstelle. Außerdem wichtig: Gerade
in Uni-Städten haben junge Leute häufig Schwierigkeiten, einen
sicheren Parkplatz für ihren Drahtesel zu finden. Bei einigen
Hausratversicherungen ist der Fahrraddiebstahl inzwischen automatisch
mitversichert. Bei den meisten Verträgen ist der Fahrradschutz nur
über eine zusätzliche Vertragsklausel und gegen Beitragszuschlag
erhältlich. Wem die Absicherung wichtig ist, sollte genau prüfen, ob
und unter welchen Voraussetzungen das Fahrrad mitversichert ist.
Nicht ohne mein Auto
Weil Fahranfänger öfter in Unfälle verwickelt sind, starten sie
mit vergleichsweise hohen Versicherungsprämien. Mithilfe der
Zweitwagenregelung, bei der ein Elternteil das Auto auf seinen Namen
versichert, können sie jedoch sparen. Auch die Rabattübertragung von
einem Familienangehörigen - etwa einem der Großeltern - kann die
Prämie senken. Günstiger wird es auch, wenn der Führerscheinneuling
am begleiteten Fahren ab 17 oder an einem Fahrsicherheitstraining
teilgenommen hat. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für
Fahrzeughalter gesetzliche Pflicht. Schäden am eigenen Fahrzeug sind
dagegen nur über einen zusätzlichen Teil- oder Vollkaskoschutz
abgedeckt. Wer sich zum Beispiel umfassend gegen Schäden am eigenen
Auto absichern möchte, braucht die Vollkasko-Versicherung. "Bei
teureren und recht neuen Autos ist eine Vollkasko-Versicherung
sinnvoll - die Teilkasko ist im Regelfall der kostengünstige Schutz
für Gebrauchtwagen", sagt Frank Bärnhof.
Quatschend von Quickborn bis Quedlinburg
Mitfahrgelegenheiten schonen den Geldbeutel und sind eine
Gelegenheit, neue Leute kennenzulernen. An einen Unfall denkt dabei
kaum jemand. "Richtig ist, dass der Anbieter einer Mitfahrgelegenheit
keine Insassenversicherung abschließen muss - alle Mitfahrer sind
über die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters
versichert", sagt Frank Bärnhof. "Jedoch sollte jeder Autofahrer eine
Unfallpolice in Betracht ziehen. Verschuldet er selbst einen Unfall,
zahlt seine Kfz-Haftpflicht zwar Ersatz und Schmerzensgeld an
Mitfahrer und andere Unfallopfer. Er selbst erhält allerdings keine
Leistungen."
Bin dann mal weg
Ob Urlaubsreise oder Auslandssemester: Viele junge Leute zieht es
in die Ferne. Mit im Gepäck sollte dabei immer eine
Reisekrankenversicherung sein. Die gesetzliche Krankenversicherung
kommt für Behandlungen im Ausland häufig überhaupt nicht oder nicht
in ausreichender Höhe auf. In den meisten Ländern außerhalb Europas,
darunter die USA, besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die
gesetzliche Krankenkasse. Nicht nur die Behandlungskosten vor Ort
können Betroffene finanziell schwer belasten, sondern auch der
krankheitsbedingte Rücktransport. Wer eine Reisekrankenversicherung
abschließt, schützt sich gegen finanzielle Risiken. Bei manchen
ausländischen Hochschulen ist eine Reisekrankenversicherung
Aufnahmevoraussetzung. Tipp: Ein genauer Leistungsvergleich ist
ratsam, da das Leistungsspektrum der Anbieter unterschiedlich ist.
Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
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