(ots) - Bei der heutigen Anhörung zum Gesetz zur
Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung
ausländischer Kinder und Jugendlicher vor dem Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages forderte
SOS-Kinderdorf, das Kindeswohl in den Mittelpunkt der geplanten
Gesetzesänderungen zu stellen. Dr. Birgit Lambertz,
geschäftsführendes Vorstandsmitglied des SOS-Kinderdorf e.V.,
begrüßte grundsätzlich das Gesetzesvorhaben und befürwortet den Bezug
zur UN-Kinderrechtskonvention. Denn es darf keine "Jugendhilfe
zweiter Klasse" für geflüchtete Kinder entstehen.
"Kinder und Jugendliche brauchen besonderen Schutz", sagte
Lambertz nach der Anhörung. "Erst wenn sie diesen bekommen und das
Kindeswohl erfüllt ist, zeigt sich, ob das Gesetz greift." Die
steigende Zahl der nach Deutschland einreisenden unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge stellt Kommunen vor besondere
Herausforderungen. Trotz dieser Belastungen darf die Einhaltung von
Kinderrechten nicht vernachlässigt werden. Gerade für Kinder und
Jugendliche, die ohne ihre Eltern oder Vertrauenspersonen nach
Deutschland kommen, ist es wichtig, dass sie einen Ansprechpartner
haben, der ihre Interessen vertritt. Allerdings sieht der
Gesetzesentwurf keine unabhängige rechtliche Vertretung bei
unbegleiteten Minderjährigen vor, wenn sie vorläufig vom Jugendamt
untergebracht werden. SOS-Kinderdorf warnt vor einer gravierenden
rechtlichen Schutzlücke. Besonders zu Beginn des Aufenthalts der
jungen Menschen stehen relevante Verwaltungsentscheidungen an, die
Weichen für deren Zukunft stellen - sei es die Altersfestsetzung, die
Zuweisung zu einem Jugendamt oder auch eine mögliche Verteilung.
Daher sollte von Anfang an für diese jungen Menschen eine
wirkungsvolle rechtliche Vertretung eingerichtet werden.
Verbindliche Standards für Alterseinschätzung
Die Feststellung der Minderjährigkeit ist die Voraussetzung dafür,
dass die Kinder- und Jugendhilfe für die geflüchteten jungen Menschen
zuständig ist. Es fehlen in dem Gesetzentwurf jedoch eindeutige
Kriterien und Standards für eine dem Kindeswohl angemessene
Alterseinschätzung. Derzeit kommen in den Bundesländern
unterschiedliche Verfahren zur Festsetzung des Alters zum Einsatz.
Mitunter werden noch immer unwürdige Methoden wie
Genitaluntersuchungen oder umstrittene Röntgenuntersuchungen der
Handwurzelknochen oder des Kiefers herangezogen. Der SOS-Kinderdorf
e.V. spricht sich deshalb ausdrücklich für bundesweit geltende
Standards zur kindeswohlorientierten Alterseinschätzung aus.
Ausbau der Infrastruktur
SOS-Kinderdorf begrüßt die Anerkennung der spezifischen
Schutzbedürfnisse von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen und
sieht die besonderen Anforderungen, die dies an die Jugendämter
stellt. Bei einer bundesweiten Verteilung ist zu berücksichtigen,
dass ein Großteil der Jugendämter bisher wenig oder keine Erfahrung
mit unbegleiteten ausländischen Minderjährigen hat. So muss
sichergestellt sein, dass die jungen Menschen unabhängig von dem Ort
der Zuweisung angemessen begleitet werden: Es darf nicht vom Zufall
abhängen, ob ihnen ihr Recht auf Schutz, Förderung, Beteiligung und
Bildung in der Praxis gewährt wird. Die Standards der Kinder- und
Jugendhilfe gelten in Deutschland gleichermaßen für deutsche und
ausländische junge Menschen und zielen darauf ab, den jeweils
individuellen Hilfebedarfen gerecht zu werden. Die Jugendämter, die
bisher keine Erfahrung mit der Unterbringung, Betreuung und
Versorgung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen haben,
müssen inhaltlich aber auch finanziell darin unterstützt werden, die
entsprechenden Kompetenzen und Angebote aufzubauen und vorzuhalten.
Die Erfahrungen aus den SOS-Einrichtungen zeigen, dass eine
Integration dann gut gelingen kann, wenn vor Ort die notwendigen
Unterstützungsmöglichkeiten in ausreichendem Maß vorhanden sind. Eine
bedarfsgerechte Infrastruktur ist für die Integration junger
Flüchtlinge daher unerlässlich.
Unterstützung in Deutschland und weltweit
In vielen Teilen der Welt unterstützt SOS-Kinderdorf Kinder und
ihre Familien, die ihre Heimat verlassen mussten. Unter anderem in
Krisenregionen wie Syrien und dem Libanon leistet SOS-Kinderdorf
bereits seit mehreren Jahren umfassende Nothilfe. Aber auch entlang
der Fluchtroute und in den Zielländern der Flüchtlinge wie Österreich
und Deutschland engagieren sich die Mitarbeiter und Ehrenamtlichen
des Vereins für Kinder, Jugendliche und Familien.
Weiterführende Informationen:
Die schriftliche Stellungnahme von SOS-Kinderdorf sowie der
weiteren Sachverständigen finden Sie unter: http://ots.de/J3OTq
Berichte über aktuelle Hilfsprojekte von SOS-Kinderdorf zur
Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge finden Sie unter:
http://ots.de/8HeSN
Der SOS-Kinderdorf e.V.:
SOS-Kinderdorf bietet Kindern in Not ein Zuhause und hilft dabei,
die soziale Situation benachteiligter junger Menschen und Familien zu
verbessern. In SOS-Kinderdörfern wachsen Kinder, deren leibliche
Eltern sich aus verschiedenen Gründen nicht um sie kümmern können, in
einem familiären Umfeld auf. Sie erhalten Schutz und Geborgenheit und
damit das Rüstzeug für ein gelingendes Leben. Auch in zahlreichen
anderen sozialen Einrichtungen betreut, berät und fördert der
SOS-Kinderdorf e.V. Kinder, Jugendliche und Familien. In Deutschland
helfen insgesamt etwa 3.400 Mitarbeiter in 43 Einrichtungen mehr als
95.000 Menschen. Darüber hinaus unterstützt der deutsche
SOS-Kinderdorfverein 127 SOS-Einrichtungen in 42 Ländern weltweit.
Kontakt:
SOS-Kinderdorf e.V.
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