(ots) - Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung im
Bereich der Hausmüllentsorgung angekündigt, in der der Wettbewerb in
der Entsorgungswirtschaft geprüft werden soll. Dazu Katherina Reiche,
Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):
Wir begrüßen das, denn eine solche Überprüfung kann zu mehr
Transparenz für alle Beteiligten führen. Kommunale Unternehmen
arbeiten seit jeher transparent und kompetent im Interesse der
Bürger. Bei der Debatte muss allerdings genau unterschieden werden:
Abfallgebühren unterliegen als solche nicht der Überprüfung durch das
Bundeskartellamt (BKartA) und werden nicht untersucht." Stattdessen
plant die Behörde die wettbewerbliche Wirksamkeit der Ausschreibungen
in diesem Bereich genauer zu betrachten.
Das BKartA ist zuständig für die Überwachung der Angebote von
Entsorgungsleistungen, soweit Kommunen Dritte mit der Entsorgung oder
Teilen davon beauftragen. Das Bundeskartellamt will mit der
Sektoruntersuchung untersuchen, ob die privaten Anbieter bei diesen
Ausschreibungen wettbewerblich agieren und die Angebotskonditionen
der Ausschreibungen so gestaltet sind, dass sich Wettbewerb entfalten
kann. Reiche: "Von einer `Überprüfung der Müllgebühren´ zu sprechen,
ist in diesem Zusammenhang falsch. Zudem gleichzeitig die gesamte
Organisation der Hausmüllentsorgung in Frage zu stellen, geht an der
Sache vorbei."
Das Bundeskartellamt hatte weiterhin angekündigt, zu untersuchen,
warum die Müllgebühren unterschiedlich hoch sind. Hier muss aus Sicht
des VKU differenziert werden. Grund für unterschiedliche Gebühren
sind nicht nur Intervallrhythmen der Abholung oder die
Behältergrößen. Differenzen ergeben sich auch durch unterschiedliche
Leistungsangebote. In einigen Kommunen sind etwa Holservices für die
Sperrmüllentsorgung durch die Gebühren abgedeckt, während diese
Leistungen in anderen Kommunen kostenpflichtig sind. Eine weitere
Rolle spielt die Einwohnerdichte. In weniger dicht besiedelten
Gebieten müssen lange Wege zurückgelegt werden, was die Entsorgung
erschwert. Reiche: "Es gibt eine Reihe von Faktoren, die die
Zusammensetzung von Müllgebühren beeinflussen. Die Ausgestaltung der
Ausschreibungen ist ein Faktor neben vielen anderen."
Hintergrund zu kommunalen Abfallgebühren:
Die Kalkulation der Abfallgebühren erfolgt auf der Grundlage von
kommunalen Gebührensatzungen, die im Einklang mit den
Landeskommunalabgabengesetzen erlassen wurden. Diese Gesetze
enthalten klare Vorgaben darüber, welche Kosten angesetzt werden
können und welche nicht. Sie können von jedem Bürger vor den
Verwaltungsgerichten überprüft werden.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über
245.000 Beschäftigten wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110
Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro
investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment
einen Marktanteil von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der
Erdgas-, 80 Prozent in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der
Wärmeversorgung und 26 Prozent in der Abwasserentsorgung. Sie
entsorgen zudem jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen
entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 65 Prozent die höchste
Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
erreicht. Aktuell engagieren sich rund 140 kommunale Unternehmen im
Breitbandausbau. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7
Milliarden Euro - damit können dann rund 6,3 Millionen Kunden die
Breitbandinfrastruktur kommunaler Unternehmen nutzen.
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