(ots) - Für die Wohnungsvermittlung zahlen: Mehr als die
Hälfte der deutschen Mieter (56 Prozent) ist dazu grundsätzlich
bereit / Jeder 5. Mieter erachtet eine Nettokaltmiete als
angemessenen Preis, das zeigt eine Ad-Hoc-Umfrage von immowelt.de,
einem der führenden Immobilienportale / 29 Prozent finden, die Höhe
der Courtage sollte sich am Aufwand des Maklers orientieren
Seit über 4 Monaten gilt in Deutschland das Bestellerprinzip.
Mieter müssen nur noch dann einen Makler zahlen, wenn sie ihn zur
Wohnungssuche beauftragt haben. 56 Prozent der Mieter sind
grundsätzlich bereit, die Kosten für die Dienste eines
Immobilienprofis zu übernehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine
Ad-Hoc-Umfrage von immowelt.de, einem der führenden
Immobilienportale. Die Hoffnung, gerade in Ballungsräumen mit
Wohnungsknappheit, durch einen Makler den Zuschlag für eine Wohnung
zu bekommen, ist ihnen die Courtage wert.
Preisvorstellungen gehen auseinander
Bei der Frage nach der Höhe der Provision gehen die Meinungen aber
weit auseinander: Jeder 5. Mieter (20 Prozent) empfindet eine
Nettokaltmiete als gerechtfertigt, 7 Prozent sind sogar bereit, zwei
Nettokaltmieten zu zahlen. 29 Prozent sind der Ansicht, der Preis
sollte sich am Aufwand des Maklers orientieren.
Weitere 29 Prozent der Mieter sind hingegen generell nicht bereit,
für die Leistung eines Maklers zu bezahlen. Damit profitieren sie von
der Einführung des Bestellerprinzips. Seit 1. Juni 2015 muss in der
Regel der Vermieter die Kosten übernehmen. Laut Gesetz dürfen Makler
nach wie vor maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer von
Mietern verlangen, die sie beauftragt haben - das entspricht 2,38
Nettokaltmieten.
Für die repräsentative Umfrage zum Bestellerprinzip wurden im
Auftrag von immowelt.de deutschlandweit 500 Mieter befragt.
Die Ergebnisse der Studie im Ãœberblick:
Wenn Sie einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen würden,
welchen Preis erachten Sie bei einer Vermittlung als gerechtfertigt?
- Der Preis sollte sich am Aufwand des Maklers orientieren: 29
Prozent
- Eine Nettokaltmiete: 20 Prozent
- Zwei Nettokaltmieten: 7 Prozent
56 Prozent der Mieter sind grundsätzlich bereit, Kosten zu
übernehmen
- Mehr als zwei Nettokaltmieten: 0 Prozent
- Ich möchte dafür generell nichts bezahlen: 29 Prozent
- Kann ich nicht beurteilen: 15 Prozent
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