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Safe-Harbor-Abkommen ungültig: Whitepaper erläutert Hintergründe und empfiehlt Datenspeicherung in der EU (FOTO)

ID: 1274695

(ots) -
Viele Unternehmen, die bis jetzt auf große Cloud-Service-Anbieter
wie Amazon Web Services oder Google vertraut haben, sind durch das
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Oktober 2015
verunsichert. Durch dieses Urteil wurde das "Safe
Harbor"-Datenschutzabkommen für ungültig erklärt. Das Abkommen aus
dem Jahr 2000 berechtigte Unternehmen dazu, personenbezogene Daten
aus EU-Ländern an Firmen in den USA zu übermitteln. Doch schürten
nicht zuletzt die Enthüllungen von Edward Snowden vor zwei Jahren das
Misstrauen gegen den Safe-Harbor-Pakt. Nun hat der EuGH entschieden,
dass die Daten in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff durch
US-Behörden geschützt sind und das Land eben keinen "sicheren Hafen"
bietet.

In einem exklusiven Whitepaper, das unter
www.plusserver.com/datacenter zum Download zur Verfügung steht, hat
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Hennrich von der Kanzlei BMT die
wichtigsten Fakten zur Entscheidung des EuGH zusammengefasst.
Hennrich hat zum Thema Cloud Computing und Datenschutz an der
Universität Passau promoviert. Das Fazit des Whitepapers: "Das
Safe-Harbor-Urteil des EuGH ist für Unternehmen von Bedeutung, die
(auch) auf US-amerikanische IT-Ressourcen zurückgreifen. [...] Für
Unternehmen ist das Safe-Harbor-Urteil hierbei ein weiterer Grund,
verstärkt auf die Nutzung von Cloud-Ressourcen in der EU zu setzen."

Bereits im März 2015 hatte Whistleblower Edward Snowden im Rahmen
des Branchenevents WHD.global an die Hostinganbieter appelliert, dem
Thema Datenschutz die höchste Priorität zu widmen. In seiner
Live-Video-Keynote vertrat er einen klaren Standpunkt: "Ich denke,
dass Provider, die jetzt damit anfangen, die Interessen ihrer Kunden
zu wahren, einen Wettbewerbsvorteil haben werden - unabhängig von
aktuellen Änderungen in der Rechtsprechung." Entsprechende Maßnahmen




der Hoster dürften nun tatsächlich zu deren Vorteil ausfallen.

"Das Urteil hat das Thema Datenschutz erneut in den Fokus des
Interesses gerückt und zwingt viele Unternehmen nun zum Handeln",
kommentiert Thomas Strohe, Geschäftsführer der PlusServer GmbH aus
Köln, die Situation. "Auch wenn die meisten großen Cloud-Anbieter
bereits über eigene Rechenzentren in Europa verfügen, drohen in den
USA bereits neue Gesetze, welche den Datenschutz weiter beschneiden.
Diese sollen es den Behörden gestatten, auch auf bei US-Unternehmen
gespeicherte Daten zuzugreifen, wenn diese sich außerhalb der
Vereinigten Staaten befinden", fährt Strohe fort. "So erhält nicht
nur der Speicherort der Daten, sondern auch das Herkunftsland des
datenverarbeitenden Unternehmens erneut eine sehr hohe Relevanz bei
der Entscheidung für einen Anbieter."

"Als deutscher Managed-Hosting-Provider mit acht Rechenzentren in
Deutschland können wir unseren Kunden garantieren, dass die strengen
deutschen Datenschutzgesetze bei uns eingehalten werden", erläutert
PlusServer-CIO Thomas Noglik, in dessen Zuständigkeit auch das Thema
Datenschutz fällt. "Wenn sich Unternehmen entscheiden, aufgrund des
Urteils ihren Cloud-Anbieter zu wechseln, können wir diese auch im
Hinblick auf den Migrationsaufwand beruhigen. Unsere erfahrenen
Hosting- und Cloud-Experten planen gemeinsam mit dem Kunden seine
Infrastruktur in unseren Rechenzentren und unterstützen ihn dabei,
seine Daten ohne Ausfallzeiten zu migrieren."



Pressekontakt:
Kirsten Nothbaum, presse(at)plusserver.com, 02203-1045-3577,
www.plusserver.com


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Datum: 13.10.2015 - 10:50 Uhr
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