(ots) - Zur Diskussion um die Einrichtung von Transitzonen
an den deutschen Grenzen erklärt Beate Rudolf, Direktorin des
Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Die gegenwärtige Diskussion über Transitzonen an den Grenzen und
Obergrenzen für die Aufnahme von Schutzsuchenden suggeriert, dass es
einfache Lösungen bei der Bewältigung der bestehenden
Herausforderungen gibt. Einfache Lösungen gibt es aber weder
praktisch noch rechtlich.
Die Einführung von Transitzonen ist menschenrechtlich bedenklich
und wird fliehende Menschen noch stärker in die Hände von Schleppern
und auf lebensgefährliche Routen treiben. Eine Obergrenze für die
Aufnahme von Schutzsuchenden wäre eine Aufkündigung der
Verpflichtungen Deutschlands aus der Genfer Flüchtlingskonvention und
der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Statt populistischen und rassistischen Bewegungen durch die
Vorspiegelung einfacher Lösungen in die Hände zu spielen, muss die
Handlungsfähigkeit des Staates in den Mittelpunkt rücken. Dazu gehört
es, dass behördliche Strukturen zur qualifizierten Bearbeitung der
Anträge, zur Bewältigung der Aufnahme und zur schnellen Integration
ausgebaut werden. Außerdem müssen die bei der Betreuung der Schutz
suchenden Menschen tätigen Organisationen dringend mehr finanzielle
Unterstützung erhalten, damit sie mehr hauptamtliche Mitarbeitende
einstellen können. Und statt Lager an der Grenze zu errichten, sollte
der soziale Wohnungsbau forciert werden."
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