Gesetzgeber muss Presseauskunft dringend regeln
(pressrelations) -
Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Auskunftsansprüche von Journalisten gegenüber Bundesbehörden endlich gesetzlich zu regeln. Anlass sind die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Dienstag zu einer Verfassungsbeschwerde in Sachen Presseauskunft. Anders als das Bundesverwaltungsgericht, das für Auskünfte der Bundesbehörden lediglich einen Minimalstandard vorschreibt, halten die Verfassungsrichter das Niveau der Landespressegesetze für maßgeblich.
"Damit ist klar", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, "dass sich die Bundesbehörden nicht auf ein Mindestmaß an Information beschränken dürfen, wenn Journalisten bei ihnen recherchieren." Das sei zwar als Fortschritt zu bewerten, mache das längst überfällige Presseauskunftsgesetz aber nicht überflüssig.
Der DJV-Vorsitzende wies darauf hin, dass der Umfang der Auskünfte von Bundesbehörden an Journalisten nicht davon abhängen dürfe, welches Landespressegesetz gerade gelte. "Wir brauchen einheitliche Standards für ganz Deutschland, die unabhängig davon sind, ob die Behörde in Berlin, Bonn, Köln oder Pullach ihren Sitz hat. Und wir brauchen diese Standards jetzt und nicht erst in der nächsten Legislaturperiode ab 2017."
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Hendrik Zörner
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
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