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Bundeszuschuss für Regionalzüge gesichert

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Bundeszuschuss für Regionalzüge gesichert

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In dem langjährigen Streit zwischen Bund und Ländern um die Finanzierung des Regionalverkehrs erzielte der Vermittlungsausschuss am 14. Oktober 2015 nach mehrstündigen Beratungen einen Kompromiss.

Für das Jahr 2016 erhöht der Bund die so genannten Regionalisierungsmittel auf 8 Milliarden Euro. Mit diesem Geld finanzieren die Länder insbesondere den für Pendler wichtigen Nahverkehr auf der Schiene. In den Jahren 2017 bis 2031 steigt der Bundeszuschuss jährlich um 1,8 Prozent. Die Länder weisen dem Bund regelmäßig die konkrete Verwendung der Gelder nach. Wie der Zuschuss zwischen den einzelnen Ländern aufgeteilt wird, soll eine Rechtsverordnung regeln, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Außerdem einigten sich die Vermittler darauf, insbesondere den Anstieg der Stations- und Trassenpreise im Schienenpersonennahverkehr der bundeseigenen Eisenbahnunternehmen künftig zu begrenzen. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt mit einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt.

Der Einigungsvorschlag muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Beide Häuser werden sich bereits am Freitag, den 16. Oktober 2015, damit befassen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Zum Hintergrund

Mit der Bahnreform wurde die Verantwortung für den Schienennahverkehr auf die Länder übertragen. Zum Ausgleich für diese Belastung erhalten sie seitdem vom Bund jährlich einen Zuschuss, die so genannten Regionalisierungsmittel. Davon bestellen sie die für ihre Regionen notwendigen Verkehrsverbindungen. In den letzten Jahren gab es immer wieder Auseinandersetzungen um die Höhe des Bundes-Zuschusses.


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Datum: 15.10.2015 - 11:15 Uhr
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