PresseKat - Hinweis auf drohenden SCHUFA Eintrag

Hinweis auf drohenden SCHUFA Eintrag

ID: 1276062

(firmenpresse) - Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und in welcher Form in einem Mahnschreiben auf eine bevorstehende Meldung des Schuldners an die SCHUFA hingewiesen werden darf. In seinem Urteil vom 19.05.2015 (I ZR 157/13) befand der BGH, dass ein solcher Hinweis nur dann zulässig sei, wenn er den Verbraucher korrekt informiere und nicht als Drohung missbraucht werde, um den Schuldner zur Begleichung strittiger Forderungen zu bewegen.

Von entscheidender Bedeutung sei dabei, ob der Verbraucher hinreichend deutlich darüber belehrt werde, dass eine unbeglichene Forderung nicht durch einen SCHUFA Eintrag (http://www.evocate-inkasso.de/schufa-eintrag) gemeldet werden darf, wenn der Schuldner die Rechtmäßigkeit der Forderung bestreitet.

Der konkrete Streitfall

Ein Mobilfunkunternehmen hatte in Mahnschreiben mit dieser Formulierung auf eine bevorstehenden Schufa Eintrag (http://www.evocate-inkasso.de/schufa-eintrag)hingewiesen:

"Als Partner der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ist die V GmbH verpflichtet, die unbestrittene Forderung der SCHUFA mitzuteilen..."

Es folgten einige Hinweise auf die negativen Folgen, die ein solcher Eintrag für die Schuldner haben kann. Die Verbraucherzentralen sahen darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und mahnten das Mobilfunkunternehmen kostenpflichtig ab. Gegen diese Abmahnung wehrte sich das Unternehmen gerichtlich, hatte damit aber weder beim BGH noch in den Vorinstanzen Erfolg. Die Gerichte werteten diese Formulierung nicht als Information der Kunden, sondern als unzulässige Drohung.

Auf die Formulierung kommt es an!

Der zentrale Streitpunkt bestand darin, ob der durchschnittliche Verbraucher der Formulierung "..die unbestrittene Forderung..." entnehmen könne, dass ein Widerspruch ausreicht, um die Meldung an die SCHUFA zu verhindern. Schon die Vorinstanzen wiesen darauf hin, dass eine Formulierung wie "...die Forderung, die Sie nicht bestritten haben..." diesen Anforderungen genügen würde und daher nicht zu beanstanden wäre. Dem gegenüber sei der Begriff "unbestritten" für den juristisch nicht vorgebildeten Laien nicht hinreichend verständlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch werde dieser Begriff auch im Sinne von "Ich halte es für unbestreitbar" genutzt. Nicht jeder Verbraucher wisse daher, dass nach seinem Widerspruch die Forderung nicht mehr unbestritten ist.





Ein rechtlicher Hinweis

Der BGH hatte als Revisionsinstanz lediglich zu prüfen, ob die Urteile der unteren Instanzen rechtliche Fehler aufwiesen. Die Feststellung, dass die Formulierungen "unbestrittene Forderung" und "Forderung, die Sie nicht bestritten haben" nicht gleich zu beurteilen sind, hatte bereits das OLG Düsseldorf getroffen. Der BGH stellt dazu lediglich fest, dass dem OLG bei dieser so genannten "tatrichertlichen Würdigung" keine Rechtsfehler unterlaufen sind. Deswegen kann aus diesem Urteil nicht geschlossen werden, wie Gerichte zukünftig in ähnlich gelagerten Fällen entscheiden werden.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die evocato Inkasso GmbH entlastet Sie von der zeit- und arbeitsintensiven Verfolgung offener Rechnungen. Unsere innovativen Methoden sind Ihr Gewinn. So manche als uneinbringbar eingeschätzte Forderung hat sich durch den Einsatz effektiver Verfahren insbesondere in der Zwangsvollstreckung doch noch als realisierbar erwiesen.

Durch unsere jahrelange Erfahrung als Inkassounternehmen und die Zusammenarbeit mit vielen bekannten Unternehmen sind wir auf dem Gebiet des Forderungsmanagements geschult und verhelfen Ihnen zum Erfolg:



PresseKontakt / Agentur:

evocate Inkasso GmbH
Patric Weilacher
Kirschenweg 32
76756 Bellheim
info(at)evocate.de
(0 72 72) 777 75 74
http://www.evocate-Inkasso.de



drucken  als PDF  an Freund senden  SIMWERT: Wir präsentieren die Neuheit des Jahres: TURKCELL EUROPE 5GB Starke Anwaltssuche auf Anwaltsindex.com
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.10.2015 - 12:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1276062
Anzahl Zeichen: 3164

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Weilacher Patric
Stadt:

Bellheim


Telefon: (0 72 72) 9383 110

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hinweis auf drohenden SCHUFA Eintrag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

evocate Inkasso GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die Kosten für das Inkasso gehören zum Verzugsschaden ...

Als privatwirtschaftliche Dienstleister bieten Inkassounternehmen Unterstützung bei der schnellen und effektiven Beitreibung von ausstehenden Forderungen an. Bei objektiver Betrachtung ist das schlechte Image, das der Inkassobranche anhaftet, kaum g ...

Inkasso Kosten: Wie hoch ist zu hoch? ...

Inkasso Kosten (http://www.evocate-inkasso.de/inkasso-kosten) erscheinen den Zahlungspflichtigen gerne zu hoch. Zu rechtlich verbindlichen Maximalwerten herrscht dabei oft Unsicherheit. Das Recht wirkt insgesamt obskur, weswegen die Berechnung von I ...

evocate Inkasso startet eigenes Partnerprogramm ...

Zum Jahresende 2014 bringt Evocate Inkasso ein eigenes Affiliateprogramm unter www.evocate.de auf den Markt. Zur Zielgruppe gehören Betreiber von Webseiten und professionelle Makler mit dem Schwerpunkt der Neukundenakquise aber auch kleinere Affilia ...

Alle Meldungen von evocate Inkasso GmbH