(ots) - Bundestag beschließt Gesetz zur bundesweiten
Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur
Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung
ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Dazu erklären der
familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus
Weinberg, und der zuständige Berichterstatter Martin Patzelt:
Marcus Weinberg: "Das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz zur
Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung
ausländischer Kinder und Jugendlicher sorgt für die dringend
benötigte Entlastung der besonders geforderten Jugendämter und
sichert gleichzeitig das Kindeswohl der unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge.
Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war es dabei besonders wichtig, die
bundesweite Verteilung der Flüchtlingskinder auch zum Wohle aller
Kinder, die in Deutschland leben, sicherzustellen. Keinem
Flüchtlingskind ist gedient, wenn seine Unterstützung zu Lasten
anderer Kinder geht. Mit den Neuregelungen geben wir nun den
Flüchtlingskindern die Möglichkeit, in Deutschland anzukommen und
sich früh zu integrieren. Integration braucht die Bereitstellung von
Ressourcen und Kapazitäten. Deshalb lassen wir die Kommunen nicht
allein. Durch eine gerechte Verteilung der Kinder und Jugendlichen,
die ohne ihre Eltern in Deutschland Zuflucht suchen, bekommen die
besonders geforderten Kommunen wieder Luft zum Atmen. Das kommt allen
Kindern in Deutschland zugute, denn so haben die Jugendämter wieder
mehr Kapazitäten für ihre originären Aufgaben.
Das Kindeswohl steht für CDU/CSU hierbei immer an erster Stelle.
Deshalb werden die Kinder und Jugendlichen mit Inkrafttreten des
Gesetzes ab dem 1. November 2015 dort untergebracht, wo es
Kapazitäten gibt. So ist gesichert, dass sie eine angemessene
Unterkunft, Betreuung und Versorgung erhalten. Der Bund wird den
Ländern und Kommunen dafür zusätzlich 350 Millionen Euro im Jahr zur
Verfügung stellen."
Martin Patzelt: "Vermutlich 30.000 unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge (UMF) werden in diesem Jahr in Deutschland um Aufnahme
bitten. Um diese Kinder müssen wir uns verstärkt kümmern und dürfen
sie nicht in überfüllten Warteräumen des Lebens sitzen lassen. Mit
dem heute verabschiedeten Gesetz leisten wir einen substantiellen
Beitrag zu einer angemessenen und förderlichen Betreuung der immer
größer werden Zahl unbegleiteter Minderjähriger. Die gesetzliche
Neuregelung, die in enger Abstimmung mit den jetzt für die Zuweisung
zuständigen Bundesländern erfolgt ist, betont nochmals den Vorrang
des Kindswohls und der unabweislichen Geltung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes.
Große Bedeutung und Verantwortung kommt nun den rund 600
Jugendämtern in Deutschland zu, die in Zukunft die Betreuung
bewältigen müssen. Deren grundsätzliche Eignung hierfür sollte nicht
in Frage gestellt werden. Ein großes Problem bei der Betreuung stellt
häufig die Bestellung eines Vormundes dar. Hier kann eine stärkere
Berücksichtigung von Vereinsvormundschaften beziehungsweise
Einzelvormündern der Persönlichkeit des einzelnen gerechter werden
und gleichzeitig die Jugendämter entlasten. Auch eine verstärkte
Unterbringung der UMF in Pflegefamilien statt Heimen wäre fachlich
sowie finanziell die bessere Lösung. Denn dort sind aufgrund der
Lebensnähe und familiären Bezüge die Voraussetzungen für eine
Integration weitaus günstiger. Dies gilt insbesondere für
traumatisierte Kinder und Jugendliche, die darüber hinaus auch einer
therapeutischen Hilfe bedürfen."
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