PresseKat - VW-Abgas-Skandal: "Vorsätzlicher Betrug wird offenbar" / Verbraucheranwalt fordert Verjä

VW-Abgas-Skandal: "Vorsätzlicher Betrug wird offenbar" / Verbraucheranwalt fordert Verjährungsverzicht von Volkswagen / Politik in der Pflicht

ID: 1276222

(ots) - "Damit gesteht Volkswagen einen vorsätzlichen
Betrug an den Kunden ein", kommentiert Rechtsanwalt Jens-Peter
Gieschen von der Verbraucherschutzkanzlei KWAG aus Bremen Äußerungen
von VW im Rahmen des vom Kraftfahrtbundesamt erzwungenen Rückrufs.
Für alle Modelle mit dem 1,6-Liter-Motor ist ein Rückruf demnach erst
für September 2016 geplant. In der Begründung heißt es, eine
technische Lösung für die Modelle sei nicht früher zu erwarten. Die
langen Wartezeiten für die Umrüstung des betroffenen Motors ergeben
sich offenbar aus der Konstruktion des Aggregats. Gieschen: "Damit
räumt VW selber ein, dass nicht nur die Software verändert werden
muss." Gegenwärtig ist der Motor seiner Ansicht nach überhaupt nicht
in der Lage, die angegebenen Abgas-Grenzwerte einzuhalten.
"Volkswagen muss damit bereits während der Konstruktion des
Aggregates bekannt gewesen sein, dass der Motor niemals die
gesetzlichen Bestimmungen erfüllen kann", sagt der Rechtsanwalt. Das
sei als "glasklarer Betrug" am Kunden zu werten.

Der angekündigte Rückruf berge für VW-Kunden zweierlei Risiken.
Zum einem würden durch eine unkontrollierte Nachrüstung Beweise
vernichtet. ""Egal was in den Werkstätten an den Fahrzeugen verändert
wird, der Kunde hat hinterher keine Möglichkeit, das zu überprüfen",
warnt Gieschen. Er rate daher dringend, zeitnah die betroffenen Autos
bei einem auf Fahrzeugprogrammierung spezialisierten
Kfz-Sachverständigen begutachten zu lassen. KWAG kooperiere deshalb
mit einem Experten, der extra eine Info-Webseite eingerichtet hat
(www.Volkswagen-Skandal.de).

KWAG-Kooperationspartner Daniel Weber aus dem oberbayerischen
Peißenberg sieht neben Volkswagen auch die Hersteller der
Motorsteuergeräte Bosch und Continental in der Pflicht, sich
umfassend in die Aufklärung einzubringen. "Es ist nicht




auszuschließen, dass diese sich an der Entwicklung für den Einsatz
beteiligt haben", sagt der Kfz-Sachverständige. Bosch hatte in den
vergangen Tagen eingeräumt, Volkswagen vor dem Einsatz der Software
gewarnt zu haben.

Zum anderen birgt die lange Dauer der geplanten Rückrufaktion laut
Rechtsanwalt Gieschen auch juristische Risiken für die Kunden.
Gewährleistungsrechte könnten zwischenzeitlich verjähren. Bei
Neuwagen betrage die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Kaufdatum, bei
Gebrauchtwagen ein Jahr.

"Auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist denkbar, die
muss aber im Laufe eines Jahres nach Kenntnis von der
Täuschungshandlung erfolgen", sagt Gieschen. Die Frist habe mit der
Veröffentlichung der ersten Medienberichte im September 2015
begonnen. Gieschen fordert daher neben den Rückrufaktionen auch einen
umfassenden Verjährungsverzicht von Volkswagen und seinen Händlern.
"Die Kunden sind sonst gezwungen, Klagen einzureichen, noch bevor der
Rückruf richtig begonnen hat." Die langen Nachbesserungsfristen
dürften nicht zu ihren Lasten gehen. "Wir sehen hier auch die Politik
und insbesondere das Land Niedersachsen in der Pflicht,
entsprechenden Druck auf die Volkswagen AG auszuüben", meint
Verbraucheranwalt Gieschen. Der niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil und sein Wirtschaftsminister Olaf Lies (beide SPD) sind
Mitglieder im VW-Aufsichtsrat.

Kanzleiprofil:

KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen
mit Sitz in Bremen- gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und
zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. KWAG
ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert
wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,
Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und
mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre
juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen
Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung. KWAG
positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von
Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem
verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor,
während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.



Pressekontakt:
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und
Anlagerecht Ahrens & Gieschen, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217
Bremen, info(at)kwag-recht.de, Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9,
www.kwag-recht.de


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Datum: 15.10.2015 - 14:41 Uhr
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